Carbon Management-Strategie

Deutschland hat das Ziel, bis 2045 eines der ersten großen klimaneutralen Industrieländer zu sein. Die Vermeidung von Emissionen steht dabei im Vordergrund. Verschiedene Maßnahmen sollen unterstützen, wie etwa der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Dekarbonisierung der Industrie oder auch der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Jetzt soll auch der Einsatz von CCUS-Maßnahmen (Carbon Capture, Utilisation and Storage) – also das Abscheiden und Speichern bzw. das Abscheiden und Nutzen von CO2 – einen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten. Das zeigen die Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie, die am 26. Februar 2024 vorgelegt wurden.
Bundesminister Habeck hat am 26. Februar Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie (CMS) sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes vorgelegt. Dies soll CC(U)S bzw. die Kohlenstoffabscheidung und Speicherung oder Nutzung in Deutschland ermöglichen, wobei der Fokus auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen liegt (vor allem Zement, Kalk, Grundstoffchemie, Müllverbrennung sowie blauer Wasserstoff). Die Strategie ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs mit verschiedenen Interessengruppen und wird nun zur Ressortabstimmung gegeben.
Die Bundesregierung zeigt hiermit, dass CC(U)S wichtig für die Erreichung der Klimaziele und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist. Die Bundesregierung unterstreicht jedoch, dass diese Technologie nur als Ergänzung zu anderen Maßnahmen im Klimaschutz betrachtet werden sollte. Die Strategie sieht auch die Erlaubnis für Offshore-Speicherung vor, jedoch nicht in Meeresschutzgebieten. Onshore-Speicherung bleibt zunächst weiterhin verboten.

Geplante Inhalte der Carbon Management-Strategie

Anwendungsgebiete für CCS/CCU

Der Einsatz von CCS/CCU ist Teil eines Instrumenten- und Technologiemixes für die umfassende Dekarbonisierung insbesondere der Industrie und der Abfallwirtschaft (z.B.: Kalk, Zement, thermische Abfallbehandlung).

Förderung von CCS/CCU

Der EU-Emissionshandel setzt bereits Anreize zum Einsatz von CCS/CCU. Diese werden aktuellen Analysen zufolge allerdings nicht ausreichen, um zum Hochlauf der Technologie beizutragen. Fördermöglichkeiten soll es gegebenenfalls im Rahmen der „Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (FRL BIK) oder unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen der Klimaschutzverträge geben.
Klimaneutralität 2045 sicherstellen
CCS ist nach dem heutigen Stand der Technik keine vollständig klimaneutrale Technologie. Der Hochlauf von CCS/CCU muss in Einklang mit den Treibhausgasminderungszielen des deutschen Klimaschutzgesetzes und dem Erreichen der Klimaneutralität 2045 stehen.

Transportinfrastruktur

Der Hochlauf der CCS/CCU-Technologie, der Transport größerer Mengen CO2 und eine Nutzung der Technologie im europäischen Verbund wird absehbar eine privatwirtschaftlich betriebene Pipeline-Infrastruktur benötigen.

Speicherung von CO2

Die Bundesregierung entschließt sich zur Ermöglichung der Offshore-Speicherung. Die Onshore-Speicherung wird weiterhin nicht ermöglicht, gegebenenfalls soll aber ein Opt-in einzelner Bundesländer ermöglicht werden.
Die Eckpunkte der CMS und der Referentenentwurf zur Novelle des Kohlendioxidspeicherungsgesetztes sollen nach Abschluss der Ressortabstimmung und der dann folgenden Länder- und Verbändeanhörung im Kabinett verabschiedet werden. Parallel laufen die Ausarbeitungen zur Finalisierung der Gesamtstrategie CMS. Auch die CMS wird nach der Erarbeitung im Ressortkreis abgestimmt werden.
In Vorbereitung auf eine offizielle Konsultation freuen wir uns über Ihre Kommentare und Rückmeldung zur CMS und Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes.