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Wassercent

Mit dem Wassercent, einer Wasserentnahmeabgabe, soll der Ressourcenschutz unterstützt werden. Dabei unterschieden sich die jeweiligen Landesregelungen zum Teil stark. Die gesetzlich geforderte Erklärung kann ausschließlich elektronisch über die Fachanwendung eWaCent erfolgen.
Seit 2013 gilt in Rheinland-Pfalz das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG)“. Es sieht vor, dass Wasserentnahmen, die die vorgesehenen Schwellenwerte
  • bei Grundwasserentnahme von 10.000 m³/Jahr und Entgeltpflichtigem sowie
  • bei Entnahme aus oberirdischen Gewässern von 20.000 m³/Jahr und Entgeltpflichtigem
überschreiten, entgeltspflichtig sind, sofern kein Fall einer gesetzlich vorgesehenen Ausnahme vorliegt.
Entgeltpflichtig ist zum einen der Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis (in der Regel der Betreiber der Wasserfassung) und zum anderen derjenige, der Wasser ohne die erforderliche Zulassung aus dem Gewässer entnimmt.

Der Entgeltspflichtige muss gegenüber der Behörde eine Erklärung über die entnommenen Wassermengen abgeben. Folgende Punkte sind bei der Abgabe der Erklärungen zum Wasserentnahmeentgelt über eWaCent von Bedeutung:
  • Um die Anwendung nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Dies erfolgt über den Menüpunkt „Anmeldung“, den Sie über die linke Menüleiste des GeoPortals erreichen, und dort über das Register „Zugang beantragen“. Wählen Sie hier bitte die Bezeichnung des Entgeltpflichtigen, für den Sie die Erklärung abgeben werden, aus der Liste der Entgeltpflichtigen aus. Nach Eingabe von mindestens drei Zeichen wird die Auswahlliste entsprechend verkürzt, um die richtige Bezeichnung schnell auffinden zu können. Klicken Sie nach Eingabe der übrigen erforderlichen Angaben auf den Knopf „Zugang beantragen“. Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Antrags per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
  • Nach kurzer Prüfung der Daten erhalten Sie eine Information über die Freischaltung des Zugangs ebenfalls per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Sie können die Anwendung eWaCent nun über den o.g. Menüpunkt „Anmeldung“ und dort über das Register „Anmelden“ aufrufen, indem Sie die bei der Registrierung eingegebenen Zugangsdaten verwenden.
  • In der Fachanwendung legen Sie über den Knopf „Erklärung anlegen“ Ihre Erklärung an. Sofern Sie entgeltfreie Entnahmemengen gemäß §1 Abs. 2 Ziff. 1 bis 12 LWEntG von den zu erwartenden Mengen bei der Erfassung in Abzug bringen wollen, erläutern Sie dies bitte in dem Erläuterungsfeld der Prognose.
  • In eWaCent stehen Ihnen unter dem Punkt „Entnahmemengen“ auch die im System bereits gespeicherten Daten zu den entgeltpflichtigen Wasserfassungen zur Verfügung.
Rheinland-Pfalz ist das dreizehnte Bundesland, das ein Wasserentnahmeentgelt erhebt. Die Einnahmen sollen zweckgebunden dem Schutz der Gewässer zugutekommen. Betroffen sind etwa 400 Betriebe in Rheinland-Pfalz, die eigene Entnahmequellen haben sowie alle Betriebe über die Trinkwasserversorgung.