Kommunale Verpackungssteuer
2022 hat die Stadt Tübingen eine Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen von Speisen und Getränken sowie auf Einweggeschirr und -besteck eingeführt und ist damit Vorbild für viele andere Kommunen.
Ziel der Steuer ist es, die Umweltbelastung bzw. das Abfallaufkommen durch Einwegprodukte zu reduzieren und Anreize für den Einsatz von Mehrwegsystemen zu schaffen. Die Steuerpflicht liegt beim Endverkäufer – also beispielsweise bei Restaurants, Imbissen oder Cafés, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen ausgeben – kann aber an den Endkunden weitergegeben werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines festgelegten Satzes pro ausgegebenem Einwegprodukt.
Nachdem zunächst gegen die Verpackungssteuer juristisch vorgegangen wurde, befasste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Steuer. Am 27. November 2024 wies das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen zurück und erklärte die kommunale Verpackungssteuer für rechtlich zulässig.
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen: Es bestätigt das Recht der Kommunen, eigenständig Steuern auf Einwegverpackungen zu erheben, sofern sie in ihren Satzungen entsprechend geregelt sind. Damit steht es weiteren Städten offen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung von Einwegverpackungen zu reduzieren und nachhaltigere Alternativen zu fördern. Unternehmen, die To-go-Produkte anbieten, müssen sich somit darauf einstellen, dass künftig in weiteren Kommunen lokale Verpackungssteuern eingeführt werden könnten.
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen: Es bestätigt das Recht der Kommunen, eigenständig Steuern auf Einwegverpackungen zu erheben, sofern sie in ihren Satzungen entsprechend geregelt sind. Damit steht es weiteren Städten offen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung von Einwegverpackungen zu reduzieren und nachhaltigere Alternativen zu fördern. Unternehmen, die To-go-Produkte anbieten, müssen sich somit darauf einstellen, dass künftig in weiteren Kommunen lokale Verpackungssteuern eingeführt werden könnten.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat ihre Einschätzung und eine Position zur kommunalen Verpackungssteuer veröffentlicht:
· Einschätzung zur kommunalen Verpackungssteuer
· Position zur kommunalen Verpackungssteuer
· Einschätzung zur kommunalen Verpackungssteuer
· Position zur kommunalen Verpackungssteuer