Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen

Im Sommer 2024 wird erstmals die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für das Berichtsjahr 2023 durchgeführt. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 5a des Umweltstatistikgesetzes (UStatG).
Nach der Änderung des UStatG zum 1. Januar 2022 wurden Erhebungen zur Erfassung von Verpackungs- und Einwegkunststoffprodukten eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde zum 1. Juli 2022 auch die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID – auf die Hersteller und Inverkehrbringer aller Verpackungsarten – erweitert. Alle Hersteller, die im Verpackungsregister angeben, dass sie nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, werden künftig im Rahmen der Erhebung berücksichtigt.
Alle 10 Jahre findet eine Vollerhebung statt. Dazwischen wird jährlich eine Stichprobe der Unternehmen befragt. Unternehmen müssen Angaben zu in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen sowie zu in Verkehr gebrachten, in Verkehr befindlichen und ausgesonderten Mehrwegverpackungen – jeweils differenziert nach Materialart – machen.