Kreislaufwirtschaftspläne Pfalz
Grundlage der abfallwirtschaftlichen Planungen in Rheinland-Pfalz ist das Leitbild „Kreislaufwirtschaftsland Rheinland-Pfalz“, in dem der Klimaschutz, eine durch die optimale Verknüpfung der Stoffströme betriebene Rohstoffwirtschaft und die Ressourceneffizienz oberste Priorität haben. Gemäß § 6 Absatz 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihre Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung des aktuellen rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplans zu erstellen.
Die Abfallwirtschaftskonzepte haben neben den dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfällen das Stoffstrommanagement des gesamten Landkreises bzw. der gesamten kreisfreien Stadt zum Gegenstand. Insoweit zielt das Konzept über die seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe bewirtschafteten Stoffströme hinaus und beinhaltet auch die seitens der Privatwirtschaft zu verantwortenden Stoffströme. Wesentliches Ziel der Erstellung und des Umsetzens eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, brachliegende Ressourcen und Potentiale von Gütern und Abfällen, die bei den Bürgern, in den Unternehmen und der Verwaltung anfallen, zu entdecken und diese möglichst optimal zu nutzen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in ihrer Funktion als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine wesentliche Bedeutung für das nachhaltige Management der Abfälle. Durch die Gestaltung ihrer Abfall- und Gebührensatzungen in Verbindung mit ihrer aktiven Gestaltung der Entsorgungssysteme und ihrer Öffentlichkeitsarbeit verfügen sie über wirksame Mittel zur Lenkung der Stoffströme. In den Abfallwirtschaftskonzepten ist darzulegen
- Wie sich der Ist-Zustand (Anlagentechnik, Organisation usw.) der Abfallwirtschaft in der Region darstellt,
- Wo nach Menge und Schadstoffgehalt bedeutsame Stoffströme anfallen
- Welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung getroffen werden,
- Wie die Vorbereitung zur Wiederverwertung und das Recycling sowie die Verwertung der Abfallströme sichergestellt, ausgebaut und weiter gestärkt werden sollen und
- Welche Abfälle aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust und welche Kapazitäten hierfür vorgehalten werden müssen.
Hier finden Sie einen Auszug der Abfallwirtschaftspläne der acht kreisfreien Städte und der acht Landkreise in der Pfalz:
- Stadt Frankenthal
- Stadt Kaiserslautern
- Stadt Landau
- Stadt Ludwigshafen
- Stadt Neustadt
- Stadt Pirmasens
- Stadt Speyer
- Stadt Zweibrücken
- Landkreis Bad Dürkheim
- Donnersbergkreis
- Kreis Germersheim
- Landkreis Kaiserslautern
- Landkreis Kusel
- Rhein-Pfalz-Kreis
- Landkreis Südwestpfalz
- Landkreis Südliche Weinstraße
Die Abfallwirtschaftskonzepte sind bei wesentlichen Änderungen – spätestens jedoch nach fünf Jahren – fortzuschreiben und der zuständigen Behörde vorzulegen. Gemäß des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz tragen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Verantwortung für eine umfassende Abfallberatung speziell für private Haushaltungen und Gewerbebetriebe. Dabei sollen sie bei gewerblichen Anliegen eine enge Verzahnung mit den Abfallberatungstätigkeiten der Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft sicherstellen.