Abfallsatzungen und -gebührenordnungen

Das Europa-, das Bundes- und das Landesrecht regeln die Grundlagen und den Umfang der abfallrechtlichen Entsorgungspflichten. Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die kommunale Abfallentsorgung verantwortlich. Sie beziehen sich auf Regelungen zur Entsorgung hausmüllähnlicher Abfälle und betreffen dadurch aus etliche Kleingewerbetreibende.
Die Abfallsatzungen enthalten Vorgaben zu den Sammelbehältern, den Abfallarten, dem Einsammelverfahren, den Gebühren und den Rechten und Pflichten der Abfallerzeuger und -entsorger. Hauptsächlich werden der Biomüll (Küchen- und Gartenabfälle mit Ausnahme von flüssigen Speiseresten), der Restmüll, Papier, Kunststoff, Metall und Glas geregelt. Dies führt zur Situation, dass es im Gebiet der IHK Pfalz 16 unterschiedliche Abfallsatzungen gibt, die von den jeweiligen Kommunalparlamenten beschlossen wurden.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entscheidungsträger Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zu den Leistungen zählen insbesondere:
  • das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
  • die Abfallberatung
  • und die Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von jährlichen Kalkulationen (u. a. Transporthäufigkeit, Behältergröße, Art des Abfalls). Rechtsgrundlagen für die kommunalen Abfallsatzungen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Abfallwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz.
An dieser Stelle sind die Links zu den Abfallwirtschaftssatzungen und –gebührenordnungen in der Pfalz zusammengestellt: