Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sind Experten für die Sammlung, Sortierung und Verarbeitung der unterschiedlichen Abfallstoffe aus Haushalten und Gewerbe. Sie sammeln und kontrollieren Abfälle. Meist können Sie schon durch den Augenschein erkennen, ob Abfälle wiederverwertet werden können oder ob sie endgültig zu entsorgen sind. Sie bedienen zudem mechanische Sortieranlagen und führen Reststoffe ihrer fachgerechten Entsorgung zu. Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in städtischen oder industriellen Entsorgungsbetrieben, z.B. in Müllverbrennungs- und Kompostierungsanlagen, in Recyclinghöfen und in Entsorgungsabteilungen von Betrieben. Dabei dokumentieren sie ihre Ergebnisse und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie sind sowohl in Hallen, Betriebsanlagen in Freigeländen (z.B. auf Deponien) als auch im Labor tätig.
Die Berufsausbildung gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen:
  • Logistik, Sammlung und Vertrieb
  • Abfallverwertung und – behandlung
  • sowie Abfallbeseitigung und –behandlung
Konkret werden Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen vermittelt:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • betriebswirtschaftliche Prozesse und Arbeitsorganisationen
  • Information und Dokumentation sowie qualitätssichernde Maßnahmen
  • Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene
  • Grundlagen der Maschinen und Verfahrenstechnik
  • Umgang mit elektrischen Gefahren
  • Anwendung naturwissenschaftlicher Grundlagen
  • Messen physikalischer Größen und Bestimmung von Stoffeigenschaften
  • Probennahme und Probenvorbereitung
  • analytische Verfahren
  • Mikrobiologie
  • Grundlagen der Werksstoffbearbeitung
  • Grundlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe
  • Lagerhaltung, Arbeitsgeräte
  • Rechtsvorschriften und Technische Regelwerke
  • Kaufmännisches Handeln
  • Abfallarten, -mengen, -herkunft und -eigenschaften sowie Abfallannahme
  • Abfallentsorgungsverfahren
  • Betrieb und Instandhaltung
  • Stoffströme, Logistik und Disposition
  • Spezielle Sicherheitsvorschriften und Betriebsanwendungen
  • qualitätssichernde Maßnahmen
  • Informationstechnik
  • kundenorientiertes Handeln
  • sowie Rechtsvorschriften und Regelwerke
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht, durchzuführen. Sie sollte vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Im praktischen Teil soll der Prüfung demonstrieren, dass er die Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen, Arbeitsmittel festlegen, Arbeitsergebnisse dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen kann. Im schriftlichen Teil sind praxisbezogene Aufgaben zu lösen. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Abschlussprüfung zu den Bereichen Abfallwirtschaftliche Prozesse (180 Minuten), kaufmännisches Handeln und Recht (60 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) und der praktischen Abschlussprüfung. In dieser soll der Prüfling in höchstens zehn Stunden drei praktische Aufgaben durchführen.