Ökodesign und Digitaler Produktpass

Ökodesign bezeichnet die umweltgerechte Gestaltung von Produkten und verfolgt das Ziel, die Umweltverträglichkeit sowie die Energie- und Ressourceneffizienz bestimmter Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Durch verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung, Reparierbarkeit oder auch bestimmte Vorgaben bezüglich der Informationsbereitstellung soll dieses Ziel erreicht werden.

Ökodesign

Bislang wurden Anforderungen an das Ökodesign bestimmter Produktgruppen durch die Ökodesign-Richtlinie und entsprechende Durchführungsverordnungen geregelt. Der Fokus lag dabei auf der Energieeffizienz energiebetriebener und energieverbrauchsrelevanter Produkte. Hersteller, deren Bevollmächtigte oder Importeure müssen unter anderem Konformitätsbewertungen durchführen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten.
Im Sommer 2024 ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte ESPR in Kraft getreten, welche die bisherige Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzt. Sie erweitert den bisherigen Anwendungsbereich auf nahezu alle Non-Food-Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen sollen Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien herangezogen werden. Eine künftige Ausweitung auf weitere Produktgruppen ist angedacht. Die EU-Kommission erstellt derzeit einen Arbeitsplan, der sämtliche Produktgruppen listet, für die in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Die Anwendung der neuen Ökodesign-Verordnung greift also schrittweise, beginnend 24 Monate nach dem Inkrafttreten. Bis Ende 2025 werden erste spezifische Produktverordnungen zur Umsetzung der Verordnung erwartet.
Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen einher, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer beitragen sollen:
  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.

Digitaler Produktpass (DPP)

Die Produktverantwortung der Hersteller soll erweitert werden: Hersteller müssen künftig den Akteuren des Produktlebenszyklus alle relevanten Produktinformationen (Inhaltsstoffe, Reparierbarkeit, Recycling, Entsorgung,…), zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, vollständig oder teilweise zur Verfügung stellen. Dies soll beispielsweise über QR-Codes oder RFID-Chips erfolgen. Die EU-Kommission wird für jede Produktgruppe konkrete Vorgaben machen. Sie hat bereits die europäischen Normungsorganisation mit der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Ab 2026 soll der erste Produktpass für Batterien eingeführt werden.
Ihre Meinung ist gefragt: Konsultation zum DPP bis zum 1. Juli 2025
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über den künftigen Digitalen Produktpass (DPP) gestartet. Sie möchte einen delegierten Rechtsakt erlassen, in dem Vorschriften für die Tätigkeit von DPP-Dienstleistern festgelegt werden. Digitalproduktpass-Dienstleister speichern und verarbeiten Digitalproduktpass-Daten im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer (z. B. Hersteller, Importeure), die beschließen, dies nicht selbst zu tun. Für verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer, die beschließen, den digitalen Produktpass selbst zu speichern, verwahren die Digitalproduktpass-Dienstleister dessen vorgeschriebene Sicherungskopie.
Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen von Interessengruppen über Vorschriften für DPP-Dienstleister einzuholen, sowie ob ein Zertifizierungssystem für solche Diensteanbieter erforderlich ist.