Gebäudeenergiegesetz - GEG

Mit dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sollen seit November 2020 die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz bündelt die ehemals geltenden Komponenten des Energieeinsparrechts: das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) in einem einheitlichen Gesetz und schafft so die Grundlage zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Novelle des GEGs

Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm, das im Januar 2022 vorgestellt wurde, wurde auch die geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetztes angekündigt. Im Oktober 2023 wurde schließlich das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Mit der Novelle soll der Einstieg in die Wärmewende markiert werden und Heizen mit Erneuerbaren Energien zum Standard werden. Unter anderem muss ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen – wobei eine zeitliche Staffelung zwischen Neu- und Bestandsgebäuden gilt:
  • Ab Januar 2024: bei Neubauten im Neubaugebiet
  • Ab Juli 2026: bei Neubauten in Baulücken bzw. Erneuerung der Heizung in Bestandsimmobilien in Städten über 100.000 Einwohner:innen
  • Ab Juli 2028: bei Neubauten in Baulücken bzw. Erneuerung der Heizung in Bestandsimmobilen in Kommunen bis 100.000 Einwohner:innen
Bestehende funktionierende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Bis Ende 2044 soll die Nutzung fossiler Brennstoffe für Heizungen auslaufen. Außerdem gibt es verschiedene Übergangsfristen für den Heizungstausch unter anderem für Etagenheizungen und Hallenheizungen.
Außerdem gilt ab Oktober 2024 die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung sowie zum hydraulischen Abgleich.