Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Greenwashing: Umgang mit Umweltaussagen

Unternehmen, die mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben, müssen sich auf strengere Vorgaben einstellen. Die EU verfolgt das Ziel, Greenwashing - also Werbung mit irreführenden oder unbelegten Umweltaussagen - konsequent einzudämmen. Zwei Richtlinien stehen dabei im Mittelpunkt: die Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) und die ursprünglich geplante Green-Claims-Richtlinie (GCD).

Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo)

Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) ist im März 2024 in Kraft getreten und wurde in Deutschland durch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz tritt am 27. September 2026 in Kraft. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unklaren, pauschalen oder nicht belegbaren Umweltaussagen zu schützen.
  • Der Anhang zu § 3 Absatz 3, die sogenannte “Schwarze Liste” führt per-se Verbote auf und wird um bestimmte Umweltaussagen erweitert.
  • Verbot allgemeiner Umweltaussagen, wenn sie nicht konkretisiert oder durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt sind (Anhang, Nr. 4a).
  • Verbot von unwahren Angaben zur Reichweite einer Umweltaussage, z.B.: wenn sich eine Aussage nur auf die Verpackung, nicht aber auf das ganze Produkt bezieht (Anhang, Nr. 4b).
  • Einschränkungen bei Aussagen zu Umweltauswirkungen bei Kompensation von Treibhausgasen (Anhang, Nr. 4c).
  • Verbot nicht zertifizierter Nachhaltigkeitssiegel (Anhang, Nr. 2a).
  • Strengere Anforderungen an Zukunftsaussagen, die nur zulässig sind, wenn sie auf überprüfbaren, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplänen beruhen (§ 5).
  • Marken- und Unternehmensnamen können selbst Umweltaussagen darstellen und damit reguliert sein (§ 2 Absatz 2 Nr. 5).
Für Unternehmen bedeutet dies: Umweltaussagen müssen künftig präzise, belgbar und transparent sein.

Green Claims-Richtlinie (GCD)

Die Green Claims-Richtlinie sollte die EmpCo ergänzen und ein europaweit einheitliches Zertifizierungsverfahren für Umweltaussagen einführen. Vorgesehen waren u.a.:
  • Vorab-Zertifizierungen von Umweltaussagen durch unabhängige Gutachter
  • Wissenschaftliches Monitoring von Umweltwerbung
  • Sanktionen bus zu 4 % des Jahresumsatzes
Im März 2023 wurde ein erster Entwurf für die Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Green Claims-Richtlinie) veröffentlicht. Der Trilogprozess startete Anfang 2025, wurde jedoch im Juni 2025 gestoppt. Die EU-Kommission zog den Vorschlag zurück, um Bürokratie zu reduzieren. Damit ist die Umsetzung der Richtlinie vorerst ausgesetzt.