Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Beschränkung von PFAS

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Stoffgruppe von ca. 10.000 verschiedenen künstlich hergestellten chemischen Verbindungen. Diese zeichnen sich besonders durch ihre hohe thermische sowie chemische Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz) aus. Dadurch wirken sie wasser-, fett- sowie schmutzabweisend und reagieren nicht mit anderen Chemikalien. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie (Outdoor-)Bekleidung, Kochgeschirr (z.B. Teflon), Lebensmittelkontaktmaterialien oder Medizinprodukten verwendet. Außerdem sind PFAS ein wichtiger Bestandteil vieler Spezialanwendungen der Industrie. Sie werden beispielsweise bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder der Wasserelektrolyse eingesetzt.

Rückblick: Beschränkungsvorschlag und Konsultation 2023

Die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben im Januar 2023 ein umfassendes Beschränkungsdossier zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Ziel ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens – einschließlich der Einfuhr – von PFAS in der EU. Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich reduziert werden.
Vom 22. März bis zum 25. September 2023 konnten sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden an einer öffentlichen Konsultation beteiligen und wissenschaftliche sowie technische Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS einreichen. Nur so kann die Tragweite eines generellen PFAS-Verbot dargestellt und für weitere Ausnahmeregelungen oder längere Übergangsfristen plädiert werden.
Wichtig waren bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z.B. zu:
  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Die ECHA hat im Sommer 2025 einen aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von PFAS veröffentlicht, basierend auf über 5.600 Stellungnahmen aus der Konsultation 2023. Acht zusätzliche Sektoren wurden neu bewertet, darunter Druck, Maschinenbau und medizinische Anwendungen. Zudem wurden alternative Regelungsoptionen geprüft, die unter bestimmten Bedingungen eine kontrollierte Verwendung von PFAS ermöglichen. Die finale Entscheidung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse und die EU-Kommission steht noch aus.

Aktueller Stand: Erneute Konsultation im Frühjahr 2026

Derzeit prüfen die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA den Vorschlag:
  • der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC)
  • der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC)
Beide Gremien setzen sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte von März bis Mai 2026 die 60-tägige Konsultation zum SEAC Entwurf im PFAS Beschränkungsverfahren eröffnet. Unternehmen und weitere Stakeholder konnten sich mit Fachbeiträgen einbringen.
Der Entwurf der SEAC-Stellungnahme wird insbesondere die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Beschränkung bewerten. Dazu gehören unter anderem, die Verfügbarkeit geeigneter Alternativstoffe und -technologien, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Abwägung von Nutzen und Kosten. Im Kern geht es um die Frage, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die mit PFAS verbundenen Risiken wirksam zu adressieren. Nach Ende der Konsultation zum Entwurf, wird die endgültige SEAC-Stellungnahme bis Ende 2026 erwartet.