Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Recht auf Reparatur
Reparieren statt wegwerfen: Die EU möchte dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Waren reparieren lassen können, anstatt sie zu ersetzen, wenn ein Produkt beschädigt oder fehlerhaft ist. Dazu ist im Juli 2024 eine Richtlinie über das Recht auf Reparatur in Kraft getreten. Bis zum 31. Juli 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Die wichtigsten Punkte der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie sind:
- das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind
- ein kostenloses Europäisches Formular für Reparaturinformationen
- eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbrauchern und Reparaturbetrieben
- eine Verlängerung des Haftungszeitraums des Verkäufers nach der Reparatur eines Produktes um 12 Monate
Am 15. Januar 2026 hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie veröffentlicht.
Wen betrifft die Richtlinie?
Betroffen sind
- Hersteller von ausgewählten Produktgruppen
Die Richtlinie sieht für Hersteller von Haushaltsgeräten, elektronischen Geräten und Fahrzeugen mit Batterien (Anhang II) eine Reparaturverpflichtung nach Ablauf der Gewährleistungszeit sowie neue Informationspflichten vor. - Verkäufer von Verbraucherprodukten bei der Haftung für Mängel
Die Richtlinie sieht eine Änderung im Gewährleistungsrecht vor für alle Waren, die an Verbraucher verkauft werden.
Zu den Änderungen zählen:- Ergänzung des Sachmangekbegriffs um Reparierbarkeit
- längere Gewährleistungsfrist
- besondere Hinweispflicht des Verkäufers
Welche Pflichten gelten für Betroffene?
Hersteller der in Anhang II gelisteten Produktgruppen haben folgende Pflichten zu erfüllen:
- Reparaturverpflichtungen
- Informationspflichten
- Europäisches Formular für Reparaturinformationen
- keine Reparaturhindernisse
- technische Einschränkungen vermeiden
- Ersatzteile und Werkzeuge bereitstellen
- Nutzung alternativer Teile zulassen
- keine rechtlihen Einschränkungen
- Transparenz bei Reparaturmöglichkeiten
