Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Batteriegesetz

Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wird die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in nationales Recht überführt. Das bisher geltende Batteriegesetz, das das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren regelte, wurde damit aufgehoben. Die Umsetzung erfolgte durch das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG), das am 6. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Durch das neue Batteriegesetz soll die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung von Altbatterien gefördert werden. Hersteller für alle Batterien können dabei in die Pflicht genommen werden.
Wichtige Inhalte des Batterierecht-Durchführungsgesetzes sind:
  • Regelungen zum Vertrieb von Batterien
    u.a. Registrierung der Hersteller (§ 5)
  • Regelungen zur Rücknahme von Altbatterien
    u.a. Rücknahmepflichten der Händler (§§ 14, 18)
  • Informationspflichten
    u.a. Informationspflichten der Händler (§ 24)
  • Konformitätsbewertung (Teil 4)
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Die Stiftung ear ist weiterhin für die Registrierung der Inverkehrbringer von Batterien zuständig und stellt Informationen bereit.