Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, mit dem Städte und Gemeinden eine klimaneutrale, kosteneffiziente und versorgungssichere Wärmewende gestalten können. Gleichzeitig gibt sie Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Planungssicherheit, zeigt lokale Möglichkeiten auf und trägt zur Energiewende bei.
Sie macht transparent,
  • ob vor Ort mit einer zentralen Wärmeversorgung gerechnet werden kann,
  • welche erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotenziale genutzt werden können,
  • und wie eine wirtschaftliche und nachhaltige Wärmeversorgung aufgebaut werden kann.

Gesetzlicher Rahmen

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung: Die Länder sind dazu verpflichtet, Wärmepläne für ihr Gebiet zu erstellen. Sie können diese Aufgaben per Rechtsverordnung an Gemeinden oder Gemeindeverbände übertragen.
In Rheinland-Pfalz wurde dies durch das Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) umgesetzt. Die Verantwortung liegt hier bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Das AGWPG ist ein klarer Rechtsrahmen, der Planungssicherheit für die Kommunen schafft.

Fristen zur Erstellung von Wärmeplänen

Die Fristen zur Erstellung von Wärmeplänen sind abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinden (Stichtag: 1. Januar 2024).
Einwohnerzahl Frist
> 100.000 Einwohner 30. Juni 2026
≤ 100.000 Einwohner 30. Juni 2028

Schritte der kommunalen Wärmeplanung

Bestandsanalyse

  • Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs
    z.B. Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme
  • Analyse vorhandener Energieträger, Wärmeerzeuger, Netzinfrastruktur

Potenzialanalyse

  • Bewertung von Einsparpotenzialen
    z.B. durch Sanierung oder Effizienzsteigerung
  • Prüfung nutzbarer Energiequellen
    z.B. Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme, Abwasser
  • Möglichkeiten zur zentralen Wärmespeicherung

Zielszenario

  • Entwicklung eines langfristigen Plans zur klimaneutralen Wärmeversorgung
  • Fokus auf Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit

Gebietseinteilung

  • Aufteilung in Wärmeversorgungszonen mit sinnvollen Versorgungsoptionen

Darstellung der Wärmeversorgungsarten

  • Definition geeigneter Versorgungsformen im Zieljahr

Umsetzungsstrategie

  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Umsetzungsmaßnahmen, um Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr zu erreichen

Bedeutung für Unternehmen

Durch die kommunale Wärmeplanung erhalten Unternehmen mehr Planungssicherheit. Sie erfahren, welche Versorgungsoptionen in Zukunft im Gebiet vorgesehen sind und können darauf basierend Investitionsentscheidungen (z.B. für Heizsysteme, Produktionsprozesse, Standorte) treffen. Betriebe mit Abwärmepotenzial können sich außerdem in die kommunale Wärmeversorgung einbringen.
Als Träger öffentlicher Belange bringt die IHK ihre Perspektive aktiv in die kommunale Wärmeplanung ein. Sie nimmt Stellung zu Planungsentwürfen und gibt gezielte Rückmeldungen im Rahmen der Beteiligungsverfahren. Über unser Beteiligungsportal erhalten Sie einen aktuellen Überblick über laufende Verfahren und haben die Möglichkeit, Ihre Einschätzungen und Hinweise direkt mit uns zu teilen. Diese fließen in unsere Stellungnahmen ein und stärken die Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft.
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