Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Förderrichtlinie Industriestrompreis

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Industriestrompreises für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 beschlossen. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Förderung ist auf drei Abrechnungsjahre begrenzt und soll energieintensive Unternehmen gezielt entlasten. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend: Anträge für das Abrechnungsjahr 2026 können ab Anfang 2027 gestellt werden.
Zuständige Behörde für die Umsetzung und Antragsbearbeitung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere sowie fortlaufend aktualisierte Informationen zum Verfahren stellt das BAFA auf seiner Internetseite bereit.
Webinarhinweis:
DIHK, UNK und MAO veranstalten am 25. Juni 2026 von 09:00 bis 09:45 Uhr ein kostenfreies Webinar zum Industriestrompreis. Die Anmeldung ist hier möglich.

Begünstigte Unternehmen

Der Industriestrompreis richtet sich an nachweislich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einem besonderen Verlagerungsrisiko ausgesetzt sind.
Antragsberechtigt sind Produktionsstätten strom- und handelsintensiver Unternehmen aus den in den EU-Beihilfeleitlinien definierten Branchen gemäß Anhang I, Teilliste 1 der Klima-, Umwelt-, und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).

Höhe der Entlastung

Die Förderung beträgt bis zu 50 % des maßgeblichen Großhandelsstrompreises (Referenz: 1-Jahres-Future) bei einer Preisuntergrenze von 5 ct/kWh.
Dabei gilt:
  • Förderfähig sind maximal 50 % des Stromverbrauchs der jeweiligen Produktionsstätte
  • berücksichtigt werden können:
    • Fremdbezug von Strom
    • Eigenerzeugung
    • bestimmte indirekte Stromverbräuche

Gegenleistung

Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 48 Monaten mindestens 50 % der erhaltenen Förderung in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren.