Studie zeigt Handlungsbedarf beim Wasserstoffhochlauf

DIHK-Wasserstoffstudie

Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland kommt langsamer voran als geplant. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle DIHK-Studie “Meilensteine für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf bis 2040”.
  • Der Hochlauf stockt systemisch: Der Wasserstoffhochlauf scheitert nicht an einem einzelnen Engpass, sondern am fehlenden Gleichklang von Wirtschaftlichkeit, regulatorischer Klarheit, verlässlicher Nachfrage und koordinierter Infrastrukturentwicklung.
  • Grüner Wasserstoff ist noch nicht wettbewerbsfähig: Aktuelle Endverbraucherpreise liegen weit über denen fossiler Alternativen. Studien erwarten erst bis 2040 sinkende Großhandelspreise – mit einer sehr großen Bandbreite von 2,50 bis 7,50 Euro pro Kilogramm.
  • Investitionen bleiben aus: Regulatorische Komplexität, unklare Zertifizierungsanforderungen und offene Netzentgeltfragen verhindern tragfähige Investitionsentscheidungen bei Produzenten wie Abnehmern gleichermaßen.
  • Die Infrastruktur ist noch nicht bereit: Verteilnetze fehlen weitgehend, der Speicheraufbau ist kaum angeschoben, und Importkorridore sowie Hafenprojekte befinden sich mehrheitlich noch in frühen Planungs- oder Finanzierungsphasen.
  • Handlungsdruck ist hoch: Die Studie identifiziert drei prioritäre Ansatzpunkte bis 2030, 2035 und 2040. Nach Einschätzung der Autoren gilt es, sofort zu beginnen, um Projektabbrüche zu vermeiden und den Hochlauf anschlussfähig zu halten.
Um den Wasserstoffhochlauf erfolgreich voranzubringen, formuliert die DIHK konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik:
  • RFNBO-Kriterien pragmatisch reformieren: Die Anforderungen der Delegierten Verordnung (Europäische Union) 2023/1184 und der 37. Bundesimmissionsschutzverordnung an den Strombezug für die Elektrolyse sind übermäßig restriktiv und erhöhen Kosten, ohne einen ökologischen Mehrwert zu erzeugen. Zu den Vorschlägen zählt unter anderem, das Zusätzlichkeitskriterium bis 2040 zu verlängern, das Zeitgleichheitsgebot zu lockern und direktverbundene Elektrolyseure nicht länger zu benachteiligen.
  • Netzentgeltregime für Elektrolyseure klären: Die Unsicherheit über künftige Netzentgelte blockiert Investitionsentscheidungen. Eine frühzeitige, rechtssichere Festlegung durch die Bundesnetzagentur ist zwingend erforderlich – mit Anreizen für systemdienliche Fahrweise und standortgerechten Regeln.
  • Book-and-Claim als Übergangslösung einführen: Solange das physische Wasserstoffnetz noch nicht flächendeckend verfügbar ist, muss ein robustes Book-and-Claim-Modell es Produzenten und Abnehmern ermöglichen, die regulatorischen Eigenschaften von Wasserstoff unabhängig vom physischen Molekülfluss zu handeln – analog zu den europaweit etablierten Herkunftsnachweisen für Ökostrom.
  • Wasserstoffspeicher als systemrelevante Infrastruktur absichern: Der Hochlauf großskaliger Speicherkapazitäten muss unverzüglich politisch und regulatorisch angeschoben werden, um die langen Entwicklungsvorlaufzeiten nicht zu verschlafen.
  • Klare, langfristig belastbare Wasserstoff-Roadmap entwickeln: Die Politik muss transparent machen, welche Rolle Wasserstoff im Energiesystem übernehmen soll, in welchen Anwendungen er prioritär eingesetzt werden sollte und wie der schrittweise Übergang von der Förderabhängigkeit in ein marktwirtschaftlich koordiniertes System aussieht.
  • Unabhängiges Monitoring einrichten: Nur mit nachvollziehbarem Monitoring und klaren Zielindikatoren können Marktakteure Investitionsentscheidungen auf belastbarer Grundlage treffen.
  • Sektorübergreifende Koordination sicherstellen: Regulierung, Kernnetz, Verteilnetze, Speicher, Importinfrastruktur, Stromsystem, Wärmeversorgung, Erdgasinfrastruktur und Kohlendioxidinfrastruktur müssen als integriertes System gedacht und geplant werden – nicht als isolierte Einzelvorhaben.
  • Verteilnetzaufbau verbindlich und finanzierbar machen: Ein klarer regulatorischer und finanzieller Rahmen für den Aufbau regionaler Wasserstoffverteilnetze ist Voraussetzung dafür, dass auch Unternehmen abseits des Kernnetzes Wasserstoff beziehen können.
  • Förderinstrumente weiterentwickeln, nicht verkomplizieren: Bestehende Instrumente wie zweiseitige Auktionen, Kohlendioxid-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference) und Upstream-Technologieförderung sollten gezielt weiterentwickelt und besser aufeinander abgestimmt werden – ohne neue bürokratische Schichten.
  • Bankability durch gezielte Risikoabsicherung herstellen: Punktuelle staatliche Risikoabsicherungsinstrumente können helfen, das wechselseitige Zuwarten zwischen Erzeugern, Infrastrukturakteuren und Abnehmern zu durchbrechen.
  • Leitmärkte zurückhaltend und zielgerichtet einsetzen: Verpflichtende Quotenregelungen können kurzfristig Nachfrage erzeugen, sollten aber langfristig nicht verlängert werden und auf Anwendungen konzentriert bleiben, in denen Wasserstoff strukturell schwer ersetzbar ist.