Verkehr und Logistik

A65/B9 | Verbindung an das französische Fernverkehrsnetz A35 ("Bienwald")

Mit dem Neubau der vierspurigen A 65 ab dem Wörther Kreuz wird die bestehende A 65 bis zur deutsch-französischen Grenze bei Neulauterburg fortgesetzt. Auf französischer Seite führt die A 65 als A 35 weiter.
Mit dem Neubau wird die internationale Fernstraße westlich des Rheins zwischen den Niederlanden und der Schweiz durchgängig für den Verkehr befahrbar, die Lücke zwischen der A 65 und der französischen Grenze wird so geschlossen.
In dem geplanten Streckenabschnitt ist in Zukunft ein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten, dem die vorhandene B 9 nicht mehr gerecht wird. Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2025 an Werktagen zwischen 22.400 und 39.000 Kraftfahrzeuge diesen Abschnitt täglich befahren werden.

Verlauf der Strecke

Im Norden beginnt der neue Teilabschnitt der A 65 am Wörther Kreuz. An dieser Stelle treffen sich die A 65 sowie die Bundesstraßen B 9 und B 10.
In Richtung Süden entstehen entlang der Strecke die Anschlussstellen Hagenbach-Nord und Hagenbach-Süd sowie eine Ausfahrt zur K 22 bei Berg (Pfalz).
Die Straße geht nach etwa 11,5 Kilometern bei Neulauterburg in die französische A 35 über.

Planung

Von 2000 bis 2006 lief das Raumordnungsverfahren, in dem zwei Varianten für den Abschnitt untersucht wurden: die sogenannte Hagenbach-Linie sowie der Ausbau der B 9, die hier durch den Bienwald führt, mit den sogenannten Y-Varianten. Im raumordnerischen Entscheid vom Dezember 2006 wurde insbesondere aus ökologischen Gründen die Hagenbach-Linie ausgewählt. Demnach wird die A 65 nicht durch den Bienwald, sondern am Rande des Waldgebiets in Richtung Wörther Kreuz geführt.
Durch den Neubau der A 65 kann ein Teilabschnitt der heutigen B 9 durch den Bienwald entbehrlich und ökologisch nutzbar zurückgebaut werden. Die anliegenden Kreisstraßen 18 und 19 sowie die Landstraße 554 werden teilweise zu Wirtschaftswegen umgebaut oder ebenfalls renaturiert.
Derzeit findet das Linienbestimmungsverfahren gemäß Bundesfernstraßengesetz statt. Sobald dieses abgeschlossen ist, schließen sich Entwurfsbearbeitung- und -genehmigung und Planfeststellungsverfahren an.
Die Kosten für die Baumaßnahmen werden nach dem derzeitigen Stand auf circa 80 Millionen Euro geschätzt.