Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Basisinformationen Gefahrgutfahrer


1. Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer

Führer von Fahrzeugen die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren (unabhängig von der Gesamtmasse des Kfz), müssen eine entsprechende Schulung mit Prüfung absolvieren, um eine ADR-Bescheinigung zu erhalten. Das Schulungssystem in Deutschland:
  • Erstschulung (1 UE = 45 Minuten)
  • Basiskurs (BK) | 18 UE Theorie + 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Tank (AKT) | 12 UE Theorie + 1 UE praktische Übungen
  • Aufbaukurs Klasse 1 (AK1) | 8 UE
  • Aufbaukurs Klasse 7 (AK7)| 8 UE
  • Auffrischungsschulung (AF) | 8 UE Theorie + 4 UE praktische Übungen

2. Befreiungen von der Schulungspflicht

Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen, die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden, die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR zutreffen (LQ-Versandstücke).

3. Schulungstermine

Informationen zu Schulungsterminen in der Pfalz:
Monika Pepi , Tel. 0621 5904-1552, monika.pepi@pfalz.ihk24.de

4. Schulungsveranstalter

Die Gefahrgutfahrerschulungen werden von Lehrgangsveranstaltern durchgeführt, die von der IHK Pfalz dafür anerkannt sind. Im Rahmen der Anerkennung wir die Qualifikation der Veranstalter, Referenten und die Schulungsstätten geprüft.

5. Prüfungen

Die IHK setzt Zeit und Ort der Prüfung fest. Im Einverständnis mit der IHK kann die Prüfung auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters erfolgen. Die Prüfung wird von der IHK oder einem externen Prüfer durchgeführt. Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der Schulung teilgenommen hat. Die Zulassung zur Prüfung für einen weiteren Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Zusätzlich benötigen wir noch ein aktuelles Passbild des Teilnehmers.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 €.
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
  • Basiskurs.: 45 Minuten, 30 Fragen, max. 5 Fehler
  • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten, 24 Fragen, max. 4 Fehler
  • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten, 15 Fragen, max. 4 Fehler
  • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten, 15 Fragen, max.
  • Auffrischungsschulung: 30 Minuten, 15 Fragen, max. 4 Fehler
Falls die Prüfung nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung der Prüfung ohne Schulung.

6. ADR-Bescheinigung (Karte)

Der Fahrzeugführer erhält die ADR-Bescheinigung, wenn er durchgehend an den Kursen teilgenommen und die IHK-Prüfung bestanden hat. Die ADR-Bescheinigung wird mit einer Gültigkeit von 5 Jahren von der IHK ausgestellt. Mit dem Besuch einer Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung wird die ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert. Sie erhalten dann von der IHK eine neue ADR-Bescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ohne Zeitverlust von Ihnen besucht werden.
Automatisch wird dann ab dem Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung die Gültigkeit auf 5 Jahre berechnet. Absolvieren Sie 12 Monate vor Ablauf Ihrer ADR-Bescheinigung eine Auffrischung, so wird die Gültigkeit ab dem Datum der besuchten Fortbildung berechnet.

7. ADR-Ersatzbescheinigung

Bei Verlust der ADR-Bescheinigung erhalten Sie von der ausstellenden IHK einen Ersatz den Sie an Ihre Wohnadresse zugestellt bekommen. Dazu benötigen wir ein aktuelles Passfoto und ein Kopie Ihres Personalausweiseses. Die IHK-Gebühr für die Ausstellung der ADR-Ersatzbescheinigung beträgt 40,00 €. Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Mail zu.