Verkehr und Logistik
Existenzgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr
1. Genehmigungspflicht in der gewerblichen Personenbeförderung
Wer als Unternehmer Taxi- und Mietwagenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Im Gelegenheitsverkehr mit Personen wird unterschieden zwischen Taxigenehmigung (konzessioniert) und Mietwagengenehmigung (Flughafentransfer, Krankenfahrten usw.). Genehmigungsbehörden für den Taxi- und Mietwagenverkehr sind die unteren Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen (Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle) am Standort/Wohnort des Antragstellers.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“) Erforderlich für den Fahrer des Fahrzeugs. Beantragung über die zuständige Stadt- und Kreisverwaltung am Wohnort.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
- 21 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B mindestens 2 Jahre
- Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärtzliches Gutachten (Sehtest)
2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung
- Persönliche Zuverlässigkeit
Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungs- und Gewerbezentralregister. - Finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalnachweis, bestätigt durch Bank oder Steuerberater in Höhe von nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug; Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. - Fachliche Eignung
Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenverkehrsunternehmens nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
- Eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK an Ihrem Wohnort
oder - Eine nachweisbare mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter 3.) vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend wird ein persönliches Beurteilungsgespräch durchgeführt werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 200 €.
Weitere Informationen im Internet unter www.ihk.de/pfalz/verkehr
3. Prüfungsablauf/Sachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und aus einer bis zu 30 Minuten dauernden mündlichen Prüfung:
Teil 1 (1 Std.): Schriftliche Fragen als Kombination von Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort
Teil 2 (1 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- Leistungsrechnung
Teil 3 (0,5 Std.): Mündl. Prüfung
Teil 2 (1 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- Leistungsrechnung
Teil 3 (0,5 Std.): Mündl. Prüfung
- Alle Teile müssen mit mindestens 50% der Punkte bestanden werden
- Wird ein Teil nicht bestanden muss die komplette Prüfung wiederholt werden
- Insgesamt müssen 60% der Gesamtpunktzahl (90 Punkte) erreicht werden
- Erreicht ein Teilnehmer/-in aus beiden schriftlichen Teilen 90 Punkte entfällt die mündliche Prüfung
Die Prüfung umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete:
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---|
A. Berufsbezogenes Recht
|
B. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
|
C. Verkehrs- und Betriebsdurchführung
|
D. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge |
3.1. Punkteverteilung – Gewichtung der Prüfungssachgebiete
Sachgebiete | Schriftl. Fragen (Teil 1) (Pkte) |
Fallstudien (Teil 2) (Pkte) |
Mündl. Pfng. (Teil 3) (Pkte) |
---|---|---|---|
1. Recht |
12
|
10,5
|
7,5
|
2. Kfm. u. finanzielle Verwaltung |
24
|
21
|
15
|
3. Techn. Normen u. techn. Betrieb |
9
|
8
|
6
|
4. Verkehrssicherheit |
9
|
8
|
6
|
5. Grenzüberschr. Str.personenverkehr |
6
|
5
|
3
|
Punktzahl der Teilgebiete |
60
|
52,5
|
37,5
|
%-Anteil an der Gesamtpunktzahl |
40%
|
35%
|
25%
|
Gesamtpunktzahl
|
------- 150 Pkte. -------
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||
Prüfungsdauer
|
1 Std.
|
1 Std.
|
max 0,5 Std.
|
Erforderliche Mindespkt.zahl in jeder Teilprfng.
|
³30 Pkte.
|
³26,25 Pkte.
|
³18,75 Pkte.
|
Gesamtbestehens- bzw –befreiungsgrenze: ³60 % der Gesamtpunktzahl
|
------- 90 Pkte. -------
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4. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine umfassende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher / Online-Lernplattformen |
---|
AVB-Medienverlag GmbH & Co.KG | 32312 Lübbecke
shop.avb-medienverlag.de
|
Verlag Heinrich Vogel GmbH | 81664 München
www.heinrich-vogel-shop.de
|
Verlag für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt) | 46282 Dorsten
Tel. 02362 9740960 www.absv-hema.de
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Verlag Die Wirtschaft GmbH | 10407 Berlin
Tel. 030 42151-0
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Online-Lernplattformen:
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Schulungsveranstalter
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Die folgenden Schulungsanbieter führen Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung in eigener Verantwortung durch. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Der Besuch einer Vorbereitungsschulung ist jedem Interessenten freigestellt.
Im Bezirk der IHK Pfalz:
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Außerhalb des IHK-Bezirks (Sort PLZ):
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5. Anmeldung zur Fachkundeprüfung
Die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK Pfalz erfolgt online durch eine verbindliche Anmeldung über diesen Link.