Verkehr und Logistik
Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenverkehrsunternehmens nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist.
oder
- eine nachweisbare mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Prüfungssachgebiete für den Taxi- und Mietwagenverkehr) vermittelt haben und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 200,00 €. Für weitere Informationen und die Antragsunterlagen nehmen Sie bitte mit unseren IHK-Ansprechpartnern Kontakt auf.