Verkehr und Logistik

Werkverkehr

Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für die eigenen Zwecke des Unternehmens.

Voraussetzungen zur Durchführung des Werkverkehrs

  1. Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
  2. Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
  3. Die für die Beförderung verwendeten Kfz müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmer gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen anderer Personen zu bedienen. Nach der aktuellsten Verordnung ist es möglich Fahrer einzusetzen, die dem Unternehmen "im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt werden".
  4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Als Werkverkehr gilt auch die Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissionäre, soweit:
  • deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht,
  • die o. g. Voraussetzungen Nr. 2 bis 4 vorliegen
  • und kein Kfz verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers 4 t nicht überschreitet.
Es besteht generell KEINE Erlaubnis- und Versicherungspflicht!

Anmeldung des Werkverkehrs

  • Anmeldepflicht für alle Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.G.) einschließlich Anhänger beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vor Beginn der ersten Beförderung. Unternehmen, die bereits bis zum 30.06.1998 geltenden GüKG Lkw mit mehr als 4 t Nutzlast oder eine Zugmaschine mit einer Leistung über 40 kW im Werkfernverkehr einsetzen und ihrer damaligen Meldepflicht nachgekommen sind, gelten als angemeldet.
  • Anmeldeformulare erhalten Sie beim Bundesamt für Mobilität und Logistik (mit Hinweisblatt zum Ausfüllen) oder direkt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Außenstelle Rheinland-Pfalz, Rheinstraße 4b, 55116 Mainz, Tel. 06131 14672-0, Fax 06131 14672-75
Um den zeitlichen Aufenthalt bei Straßenkontrollen zu reduzieren, wird die Mitführung folgender Unterlagen pro Fahrzeug empfohlen:
  1. Kopie der Anmeldung bei der BAG oder eine vorhandene Meldebestätigung und
  2. Unterlagen über den Transport im Werkverkehr (Lieferscheine, Ladeliste usw.)