Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Teilnahmebedingungen Gaststättenunterrichtung und/oder Lebensmittelhygieneschulung
Bedingungen
- Unterrichtungen finden zu den bekanntgegebenen Terminen statt, sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
- Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig zum Unterrichtungsverfahren an. Die Anmeldung sollte über unsere online Anmeldung spätestens bis zum jeweiligen Anmeldeschlusstermin erfolgen.
- Anmeldeschluss ist immer zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin.
- Um sich verbildlich anzumelden, füllen Sie das Anmeldeformular unter www.ihk.de/pfalz/gu-lmhv aus.
- Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Teilnahmegebühr bzw -Entgelt direkt mit der Anmeldung entsteht.
- Um Ihre Anmeldung fortsetzen zu können, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse verifizieren. Der Link zur Verifizierung ist nur ca. 30 min. gültig. Danach werden Ihre Daten wieder gelöscht und Sie müssen sich erneut anmelden.
- Nachdem Sie die Verifizierung durchgeführt haben, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Die Einladung mit näheren Hinweisen über Ort und Zeitpunkt sowie den Gebühren- bzw. Entgeltbescheid erhalten Sie etwa 3-2 Wochen vor der Veranstaltung.
- Die Gebühr bzw. das Entgelt ist zwei Wochen vor der Veranstaltung zu entrichten.
- Sollten Sie bis zwei Wochen vor Beginn der Unterrichtung kein Einladungsschreiben und keine Rechnung/Gebührenbescheid erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.
- Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per Email). Sofern Sie vor dem Anmeldeschluss durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird keine Teilnahmegebühr erhoben. (siehe unten Rücktritt, Nichtteilnahme)
- Die IHK haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
Gebühr und Entgelt
Auszug aus dem Gebührentarif:
4. Handel und Dienstleistungen
4.1. Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz 65,00 4.1.1 Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift 15,00Auszug aus der Gebührenordnung der IHK Pfalz:
- § 3 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer besondere Anlagen und Einrichtungen der Kammer benutzt oder gebührenpflichtige Tätigkeiten beantragt hat oder zu dessen Gunsten eine solche Tätigkeit vorgenommen wurde. Schulden mehrerer Schuldnern eine Gebühr gemeinsam (Gesamtschuldner), so kann die Kammer jeden für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen.- § 5 Fälligkeit
(1) Gebühren und Auslagen werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides gegenüber dem Gebührenschuldner fällig.
(2) Gebühren und Auslagen sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gebührenbescheids zu entrichten.Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung (§ 33 c)
- Gebührenordnung der IHK Pfalz, Gebührentarif der IHK Pfalz jeweils in der geltenden Fassung
Entgelt
Schulung Entgelt in Euro Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004 100,00 Ermäßigte Lebensmittelhygieneschulung bei Teilnahme an der Kombination 75,00
Rücktritt, Nichtteilnahme
- Schriftliche Anmeldungen im Original oder online sind verbindlich!
- Anmeldungen per Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
- Bitte überweisen Sie den Betrag vor Anmeldeschluss, um an der Veransaltung teilnehmen zu können.
- Der Anmeldeschluss ist die Abmeldefrist.
- Sofern Sie vor dem Anmeldeschluss durch schriftliche Erklärung (im Original per Post oder per Email) von der Anmeldung zurücktreten, wird keine Teilnahmegebühr bzw -Entgelt erhoben.
- Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach dem Anmeldeschluss bei der IHK eingeht, muss die gesamte Gebühr erhoben werden.*
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Wenn Sie nach der Abmeldefrist nicht mehr teilnehmen wollen oder können, haben wir hier rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!
Von den Teilnahmebedingungen habe ich Kenntnis genommen, ebenso davon, dass die Unterrichtung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt und dass die Teilnehmer am Unterrichtungsverfahren daher über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen müssen.