Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Musik, Radio & TV

GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Wer als Gastwirt oder Hotelier (auch in den Zimmern) Radio- oder Fernsehsendungen oder Ton- oder Bildtonträger abspielen will, muss dies bei der GEMA anmelden. Die Gema vertritt die Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger und erhebt auf die Wiedergabe deren geistigen Eigentums Gebühren.
Die von der GEMA vereinbarten Tarife sind für gastronomische Betriebe wie folgt aufgeteilt:
  • Gastronomie
  • Musikkneipen, Clubs ohne Tanz
  • Veranstaltungen mit Livemusik
  • Wiedergabe von Radiosendungen
  • Wiedergabe von Fernsehsendungen
  • Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen
  • Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz und ohne Veranstaltungscharakter
  • Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter
  • Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe
Bei der GEMA sind daher u.a. anzumelden:
  • Veranstaltungen mit Musikdarbietungen ( live oder auf Tonträger)
  • Aufführungen, Vorführungen und Wiedergaben von
    • Musikwerken (Radio, Telefonwarteschleifen-Musik, Ruftonmelodien, ...),
    • Computersoftware,
    • audiovisuellen Datenträgern (Video, Film, DVD, Kassette, CD,...),
    • Datenbanken, Mailboxen oder sonstigen Nutzungen,
  • Weiterleitungen von Hörfunk- und Fernsehsendungen über Verteileranlagen mit eigener Empfangsstelle (auch wenn im Anschluss keine öffentliche Wiedergabe erfolgt, z.B. in einem Hotelzimmer. Betreiber von Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, die Hotelradio oder -fernsehen anbieten, müssen einen Lizenzvertrag mit der GEMA schließen),
  • Hintergrundmusik (Beschallung von Geschäftsräumen, Aufenthaltsräumen, Gastronomie),
  • Vermietung von Ton-/ Bildtonträgern an andere Personen (z.B. Videothek)
  • Musik und Fernsehen im Internet, z.B. auf der Homepage des Betriebes
Informationen über die Höhe der Gebühren erhalten sie direkt bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Generaldirektion München, Postfach 800767, 81607 München, Tel. 089 48003-00, Fax 089 48003-969, gema@gema.de oder auch bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion, die für die Länder Rheinland-Pfalz/Saarland/Hessen in Wiesbaden sitzt: Abraham-Lincoln-Str. 20, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 7905-0, Fax 0611 7905-197, bd-wi@gema.de; dort erfahren Sie auch mögliche Ermäßigungen).

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist in der Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Gebührenmodell zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung durch die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) verwendet.
Die Beitragshöhe pro Betriebsstätte richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten im Vorjahr. Darunter fallen sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html).

Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen

Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung je zugehöriger beitragspflichtiger Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbeitrag pro Monat.

Saisonbetriebe

Ob Eiscafé, Pension oder Fahrgastschiff: Wenn Sie Ihren Betrieb vorübergehend für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können Sie sich für diese Zeit vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen. Den Antrag müssen Sie im Voraus stellen.

Corint Media (vormals VG Media)

Die Corint Media fordert eine Urheberabgabe für das Empfangen und Weiterleiten von Inhalten (analoger) privater Rundfunkanbieter von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage zum Fernseher bzw. Radio auf das Hotelzimmer. Sie vertritt die Rechte von derzeit 28 privaten Fernsehsendeunternehmen (z.B. RTL, Sat1, Pro7, Kabel1, VOX, MTV, VIVA etc.) und knapp 50 privaten Hörfunksendern. Die Hoteliers sind gegenüber der VG Media gesetzlich verpflichtet, Auskunft über die Anzahl der relevanten Zimmer zu geben. Relevant sind die Zimmer, die über einen Fernseher verfügen und über eine Verteileranlage die Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen. Alle urheberrechtlichen Vergütungen entfallen, wenn der Empfang unmittelbar über eine Zimmerantenne (z.B. beim digitalen terrestrischen Fernsehen DVB-T) erfolgt. Nähere Informationen erhalten Sie über: Corint Media GmbH, Lennéstraße 5, 10785 Berlin, Tel. 030 206 200 0, info@corint-media.com.

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)

Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Hersteller von Tonträgern und Videoclips. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI). Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD-Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label. Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen. Den Tonträgern stehen bei der GVL Musikvideos gleich. Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten, Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Nähere Informationen erhalten Sie über: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), Podbielskiallee 64, 14195 Berlin, Tel. 030 48483-600, Fax 030 48483-700, gvl@gvl.de 
Weitere Anspruchsteller (Filmurheber, VG Wort, ausländische Sender) planen zur Zeit ebenfalls, ihre Forderungen gegenüber Hotels geltend zu machen:
  • Forderungen der VG Wort: die VG Wort vertritt die Rechte der Journalisten und Autoren von Wortbeiträgen und plant eine Gebühr für die Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie von Tonträgern auf die Hotelzimmer
  • Forderungen der ZWF Zentralstelle zur Wiedergabe von Fernsehwerken: die ZWF ist ein Zusammenschluss von 4 Verwertungsgesellschaften aus dem Filmbereich und fordert ebenfalls eine Gebühr für die Weiterleitung von Fernsehprogrammen und für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (in der Lobby, in der Gastronomie, aber nicht in den einzelnen Hotelzimmern)
  • Forderungen ausländischer Rundfunkveranstalter: der amerikanische Fernsehsender CNN plant ebenfalls eine Gebühr für die Weiterleitung von ihres Programms auf die Hotelzimmer.