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Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Gaststättenunterrichtung - Informationen

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Haben Sie eine der aufgeführten Aus- und Weiterbildungen absolviert, sind Sie von der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung befreit.

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Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession). Diese wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.

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Hier finden Sie Informationen rund um die "Gaststättenunterrichtung". Wer muss an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen, wann sind die nächsten Termine mit Online-Anmeldung.