Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung
ACHTUNG!
Zum 1.1.2026 ist ein geändertes Landesgaststättengesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Das neue LGastG sieht vor, dass grundsätzlich alle Personen, die ein stehendes Gaststättengewerbe in BW betreiben möchten, bei einer der zwölf Industrie-und Handelskammern in Baden-Württemberg ihre Unterrichtung machen müssen.
Falls Ihr zukünftiges Gastgewerbe also in BW sein wird, können Sie leider bei uns an der Unterrichtung nicht teilnehmen und müssen sich dort einen Termin buchen: Hier geht es zur Übersicht mit allen zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern.
Zum 1.1.2026 ist ein geändertes Landesgaststättengesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Das neue LGastG sieht vor, dass grundsätzlich alle Personen, die ein stehendes Gaststättengewerbe in BW betreiben möchten, bei einer der zwölf Industrie-und Handelskammern in Baden-Württemberg ihre Unterrichtung machen müssen.
Falls Ihr zukünftiges Gastgewerbe also in BW sein wird, können Sie leider bei uns an der Unterrichtung nicht teilnehmen und müssen sich dort einen Termin buchen: Hier geht es zur Übersicht mit allen zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern.
Bedingungen
- Anmeldeschluss ist immer zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin.
- Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Teilnahmegebühr bzw. -Entgelt direkt mit der Anmeldung entsteht.
- Die Gebühr bzw. das Entgelt ist zwei Wochen vor der Veranstaltung zu entrichten.
- Sollten Sie bis zwei Wochen vor Beginn der Unterrichtung kein Einladungsschreiben und keine Rechnung/Gebührenbescheid erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Rücktritt, Nichtteilnahme
- Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (im Original per Post oder per E-Mail). Sofern Sie nach Buchung und bis zu 6 Werktage vor der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten, wird 40% Teilnahmegebühr erhoben.
- Sofern die schriftliche Abmeldung jedoch erst nach 5 Werktagen vor der Veranstaltung bei der IHK eingeht, oder Sie nicht zur dem Termin erscheinen, muss die gesamte Gebühr erhoben werden.*
* Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf die Gebühr direkt mit der Anmeldung entsteht. Diese Gebühr fällt nach der Gebührenordnung und den Teilnahmebedingungen auch an, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen oder können; wir haben hier rechtlich keine Möglichkeiten einer Kulanz. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit!
Voraussetzung
- Für eine gültige Anmeldung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich, um einem solchen Fachvortrag folgen zu können. (z.B. durch deutschen Schulabschluss oder Zertifikat zum Nachweis der Sprachkompetenz auf Niveau B1). Dies wird auch am Tag der Unterrichtung geprüft.
Die IHK Stuttgart bietet Termine mit Dolmetscher an. Informationen über einen nächsten Termin erhalten Sie direkt bei der IHK Stuttgart von Susanne Niessner (Tel. 0711 2005-1434, E-Mail: susanne.niessner@stuttgart.ihk.de).
Die IHK Rhein-Neckar lässt Dolmetscher zu. Weitere Informationen bitte erfragen bei Team Starter Center 0621 9017 688 oder bei Petra Emmerich, Telefon 0621 1709-866.
Weitere Sprachen nach Absprache bieten:
- IHK Düsseldorf: Italienisch
Ansprechpartnerin: Hannah Wittelsbürger (0211 3557-440, Hannah.Wittelsbuerger@duesseldorf.ihk.de) - Bergische IHK: Griechisch
Ansprechpartnerin: Sofia Ernst (0202 2490 501, s.ernst@bergische.ihk.de) - IHK Köln: Türkisch und Chinesisch
Ansprechpartnerin: Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)
Anmeldung
Wählen Sie die passende Schulung unten aus. Die Termine finden Sie jeweils unter “Termine und Anmeldung”.
- Füllen Sie das online Formular auf der Anmeldeseite aus und folgen Sie bitte den weiteren Anweisungen.
- Nach der verbindlichen Anmeldung über die Anmeldeseite, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse verifizieren. Dazu erhalten Sie einen Link zur Verifizierung per E-Mail. Dieser ist nur ca. 60 Min. gültig.
- Nachdem Sie die Verifizierung durchgeführt haben, erhalten Sie eine automatisierte Anmeldebestätigung per E-Mail.
- Die Einladung mit näheren Hinweisen über Ort und Zeitpunkt sowie einen Gebührenbescheid für die Gaststättenunterrichtung und/oder einen Entgeltbescheid für die Lebensmittelhygieneschulung erhalten Sie etwa 2-3 Wochen vor der Veranstaltung.
Kombination der Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung
Diese können sowohl einzeln als auch im Paket gebucht werden. In diesem Fall reduziert sich das Entgelt für die Lebensmittelhygieneschulung auf 75 Euro. Bitte lesen Sie sich vor Anmeldung die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch!
Anmeldung: 8:00 Uhr Kosten: 175 Euro insgesamt
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Gaststättengesetz (GastG)
Wer neben Speisen und alkoholfreien Getränken auch alkoholische Getränke verabreichen will, bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis (Konzession). Bitte lesen Sie sich vor Anmeldung die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch!
Anmeldung: 8:00 Uhr Kosten: 100 Euro
Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Diese gilt für alle Personen die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Bitte lesen Sie sich vor Anmeldung die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch!
Anmeldung: 8:00 Uhr Kosten: 100 Euro
