Infrastruktur und Digitale Wirtschaft
Antrag auf Zweitschrift Bewachungsgewerbe
Anforderung Zweitschrift
Haben Sie das Original Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung oder das Original Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der bestandenen Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO verloren oder ist diese nicht mehr auffindbar?
Dann können Sie die Ausststellung einer Zweitschrift beantragen.
Hierfür wird gem. 6.1 des Gebührentarifes der IHK Pfalz eine Gebühr fällig.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben und schicken ihn im Original per Post an uns.
Den Antrag finden Sie hier.