Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Antrag auf Zweitschrift Bewachungsgewerbe

Anforderung Zweitschrift

Haben Sie das Original Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung oder das Original Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der bestandenen Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO verloren oder ist diese nicht mehr auffindbar?
Dann können Sie die Ausststellung einer Zweitschrift  beantragen.
Hierfür wird gem. 6.1 des Gebührentarifes der IHK Pfalz eine Gebühr fällig.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben und schicken ihn im Original per Post an uns.
Den Antrag finden Sie hier.