Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Allgemeines zur Raumordnung/Landesplanung

Die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist gesetzlich im Bundesraumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Im Wesentlichen wird die Raumordnung jedoch in den Bundesländern und Regionen vollzogen. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die jeweils betrachteten Räume werden in gesetzlich bestimmten Verfahren koordiniert.
In Rheinland-Pfalz vollzieht sich die Landes- und Regionalplanung aufgrund des Landesplanungsgesetzes (LPlG). Dabei werden die Ziele und Grundsätze der Landesplanung im Landesentwicklungsprogramm (LEP) und in regionalen Raumordnungsplänen (RROP) dargestellt. Das LEP soll spätestens alle 10 Jahre neu aufgestellt werden und kann in der Zwischenzeit geändert oder ergänzt werden. Erstellt wird dieser landesweite Rahmenplan von der obersten Landesplanungsbehörde, dies ist zur Zeit das Ministerium des Inneren und Sport in Rheinland-Pfalz. Die Wirtschaft wird über die Industrie- und Handelskammern in das Verfahren einbezogen. Entwürfe des LEP werden den Industrie- und Handelskammern zur Stellungnahme vorgelegt. Diese haben dabei die Aufgabe, Belange der Wirtschaft zu vertreten und sind gehalten, insbesondere die Beeinflussung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu prüfen.
Das Land Rheinland-Pfalz ist in fünf Planungsregionen eingeteilt, wovon zwei davon durch die IHK Pfalz abgedeckt werden. Für die Regionen Rheinpfalz und Westpfalz sind jeweils Planungsgemeinschaften gebildet worden, die für die Erstellung der Pläne zuständig sind.
Teilraumbezogen und regional angelegt, konkretisiert die Regionalplanung die im Landesentwicklungsprogramm vorgegebenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und stimmt so die überregionalen Vorgaben mit den regionalen Notwendigkeiten ab. Der Planungshorizont beträgt bei den Regionalplänen ebenfalls etwa 10 Jahre.
Besonderes Kennzeichen der Regionalplanung im Bereich der Rheinpfalz ist die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Nachbarregionen im Rhein-Neckar-Raum sowie im Bereich der Südpfalz mit dem Raum Karlsruhe und dem Nord-Elsass. Aufgrund staatsvertraglicher Regelung der drei beteiligten Bundesländer existiert in der Metropolregion Rhein-Neckar der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN). Gegründet wurde der VRRN am 1. Januar 2006 als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch den Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005. Der Verband ist Rechtsnachfolger des Raumordnungsverbands Rhein-Neckar, der Planungsgemeinschaft Rheinpfalz und des Regionalverbands Rhein-Neckar-Odenwald.
Nähere Informationen über den VRRN und Planungsgemeinschaften Westpfalz sind verfügbar unter: www.m-r-n.com und www.westpfalz.de.
Auf der Grundlage der genannten Gesetze und Pläne werden bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zweck dieser Verfahren ist es, bei solchen Großvorhaben die wesentlichen Auswirkungen möglichst vorab zu erfassen und Konflikte im Vorfeld zu erkennen, zu beseitigen oder abzumildern. Die IHK Pfalz wird dabei ebenfalls als Träger so genannter öffentlicher Belange gehört und vertritt dadurch die Interessen der regionalen Wirtschaft. Sie ist dabei an den Auftrag, den das IHK-Gesetz formuliert, gebunden: „Die Industrie- und Handelskammern haben das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.