Handel

Regelungen für den Internethandel mit Medikamenten

Seit Juni 2015 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Internethandel mit Medikamenten. Entsprechende Händler müssen im Register des Landes ihres Firmensitzes registriert sein und dies über das zugehörige EU-Logo auf ihren Webseiten anzeigen. Darüber informiert das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und stellt Informationsmaterial für Unternehmen zur Verfügung.
Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Das Versandhandels-Register ist beim DIMDI online und das zugehörige EU-Logo wird laut DIMDI bereits von vielen Versandapotheken genutzt.
Nachstehend die Kontaktdaten:
DIMDI
Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Sven Borowski
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