Nr. 3971036
Handel

Online-Handel

Recht
Weltkugel auf Tastatur © Cybrain - Fotolia

Für Online-Händler gibt es seit dem 13.06.2014 wichtige Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht . Einen kurzen Überblick über die Änderungen im Widerrufsrecht geben wir Ihnen hier.

Leitfaden
Symbolbild für Newsletter © natali_mis - stock.adobe.com

Viele Unternehmen vernachlässigen eine professionelle Anpassung der Webseite an ihre ausländischen Zielmärkte. Dabei können viele Dinge sehr einfach, schnell und kostengünstig verbessert werden und den Unternehmenserfolg nachhaltig steigern.

E-Business
E-Commerce © everythingpossible - fotolia.com

Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind die Präsenz vor Ort und der direkte Kontakt zum Kunden ein wesentliches Standbein. Daher wurden Leitfäden entwickelt, welche die Transparenz des regionale Online-Marketings erhöht.

Recht
Weihnachtseinkäufe © maryviolet - stock.adobe.com

Unter Fernabsatzverträge fallen Verträge insbesondere über Waren oder Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Welche rechtlichen Stolperfallen lauern bzw. welche Informationspflichten zu erfüllen sind, erfahren Sie hier.

Recht
Richterhammer © Aerial Mike - stock.adobe.com

Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Die sogenannte Buttonlösung sieht vor, dass der Bestell-Button so umbenannt werden muss, dass dem Verbraucher bewusst wird, dass die Bestellung eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet.

Recht
Symbolbild für elektronischen Rechtsverkehr © ArtemSam - stock.adobe.com

Hauptziel der ODR-Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene. Die OS-Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten.

Recht
Arbeiter belädt LKW © Siwakorn1933 / Adobe Stock

Seit dem Januar 2018 dürfen Online-Händler und auch alle anderen Unternehmen im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer SEPA-Überweisung, eines SEPA-Lastschriftverfahrens oder einer Kreditkarte mehr berechnen. Dies regelt der neu eingeführte § 270 a BGB.