Handel und Stadtentwicklung
Zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente im Einzelhandel
Bei der Planung und Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben wird zwischen zentrenrelevanten, bedingt zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten unterschieden. Diese Einordnung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und dient dazu, Innenstädte und zentrale Versorgungsbereiche zu stärken.
Die folgende Übersicht bietet eine Orientierung zur Bewertung verschiedener Sortimentsgruppen im Einzelhandel.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Die Steuerung von Einzelhandelsstandorten ist ein zentrales Instrument der Stadt- und Regionalentwicklung. Durch eine gezielte Sortimentssteuerung können Innenstädte und Ortszentren als wichtige Einkaufs-, Versorgungs- und Begegnungsorte gesichert werden.
Die Differenzierung von Sortimenten trägt insbesondere dazu bei,
- Innenstädte und Ortszentren als attraktive Einkaufsstandorte zu stärken
- eine ausgewogene Versorgungsstruktur für die Bevölkerung zu erhalten
- großflächige Einzelhandelsentwicklungen an geeignete Standorte zu lenken
- negative Auswirkungen auf bestehende zentrale Versorgungsbereiche zu vermeiden
Eine bundesweit einheitliche Sortimentsliste gibt es nicht. Nach Rechtsprechung und Raumordnungsrecht sind Kommunen aufgefordert, eigene Sortimentslisten zu entwickeln, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Grundlage hierfür ist unter anderem das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV).
Die nachfolgende Übersicht dient daher als Orientierungshilfe zur Einordnung verschiedener Sortimentsgruppen.
Was bedeutet Zentrenrelevanz?
Der Begriff Zentrenrelevanz beschreibt, welche Bedeutung bestimmte Warensortimente für die Funktionsfähigkeit und Attraktivität von Innenstädten und Ortszentren haben.
Sortimente gelten als zentrenrelevant, wenn sie typischerweise zur Angebotsvielfalt in Innenstädten beitragen und dort von Kundinnen und Kunden erwartet werden. Dazu gehören beispielsweise Bekleidung, Bücher, Drogeriewaren oder Unterhaltungselektronik.
Sortimente gelten als nicht zentrenrelevant, wenn sie häufig größere Verkaufsflächen benötigen, einen geringeren Bezug zu Innenstadtlagen haben oder überwiegend an verkehrsgünstigen Standorten außerhalb zentraler Lagen nachgefragt werden. Beispiele hierfür sind Möbel, Baustoffe oder Gartenbedarf.
Die Einordnung von Sortimenten dient der städtebaulichen Steuerung des Einzelhandels und soll eine sinnvolle Funktionsteilung zwischen Innenstadtlagen und peripheren Standorten ermöglichen.
Zentrenrelevante Sortimente
Diese Sortimente sind besonders wichtig für die Angebotsvielfalt und Attraktivität von Innenstädten und Ortszentren.
- Nahrungsmittel, Genussmittel und Getränke (nahversorgungsrelevant)
- Drogerie, Pharmazie, Parfümerie und Kosmetik (nahversorgungsrelevant)
- Haushaltswaren des täglichen Bedarfs (nahversorgungsrelevant)
- Schnittblumen (nahversorgungsrelevant)
- Papier, Schreibwaren und Bürobedarf
- Bücher und Zeitschriften
- Briefmarken und Münzen
- Bekleidung und Textilien
- Kinderbedarf
- Wäsche, Tisch und Bettwäsche, Gardinen
- Schuhe
- Lederwaren
- Spielwaren
- Glas, Porzellan, Keramik und Kunsthandwerk
- Uhren und Schmuck
- Foto und Optik
- Musikinstrumente und Zubehör
- Anglerbedarf und Waffen
- Stoffe, Handarbeiten und Wolle
- Sportartikel sowie Sportbekleidung und Sportschuhe
- Unterhaltungselektronik, Bild und Tonträger, Computer und Software
- Hobby und Bastelartikel
- Antiquitäten
Bedingt zentrenrelevante Sortimente
Diese Sortimente können sowohl in Innenstädten als auch an anderen Standorten angeboten werden.
- Teppiche
- Zoologische Artikel und Haustierbedarf
- Campingartikel
- Fahrräder und Zubehör
- Wohnraumleuchten
Nicht zentrenrelevante Sortimente
Diese Sortimente benötigen häufig größere Verkaufsflächen oder weisen einen geringeren Bezug zu Innenstadtlagen auf.
- Gartenpflanzen und Gartenbedarf
- Eisenwaren, Werkzeuge und Heimwerkerbedarf
- Farben, Lacke und Tapeten
- Büromaschinen
- Bodenbeläge
- Großformatige Elektro- und Haushaltsgeräte
- Holz sowie Bauelemente wie Fenster und Türen
- Herde und Öfen
- Rasenmäher
- Lattenroste und Matratzen
- Möbel und Kücheneinrichtungen
- Büro- und Geschäftseinrichtungen
- Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör
- Baustoffe und Ausbaumaterialien
- Kraft- und Brennstoffe
- Boote und Zubehör
Häufige Fragen
Wer legt fest, ob ein Sortiment zentrenrelevant ist?
Die konkrete Einstufung erfolgt in der Regel durch die Kommunen im Rahmen von Einzelhandelskonzepten oder Sortimentslisten. Diese berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten, bestehende Versorgungsstrukturen und städtebauliche Ziele.
Gibt es eine bundesweit einheitliche Sortimentsliste?
Nein. Eine allgemein verbindliche Sortimentsliste existiert nicht. Die Rechtsprechung und die landesplanerischen Vorgaben sehen vor, dass jede Kommune eine begründete, standortbezogene Sortimentsliste entwickelt.
Welche Rolle spielt das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz?
Das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) enthält Vorgaben zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsentwicklungen. Ziel ist es, zentrale Versorgungsbereiche zu schützen und zu stärken sowie negative Auswirkungen auf Innenstädte zu vermeiden.
Warum ist die Unterscheidung für Unternehmen wichtig?
Die Einstufung eines Sortiments kann Einfluss darauf haben, an welchen Standorten sich ein Einzelhandelsbetrieb ansiedeln darf. Insbesondere bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben spielt die Sortimentszuordnung eine wichtige Rolle im Genehmigungs- und Planungsverfahren.
Hinweis
Die konkrete Einordnung einzelner Sortimente kann je nach kommunalem Einzelhandelskonzept oder örtlicher Sortimentsliste variieren. Maßgeblich sind die jeweiligen planungsrechtlichen Grundlagen der Kommune.
Die konkrete Einordnung einzelner Sortimente kann je nach kommunalem Einzelhandelskonzept oder örtlicher Sortimentsliste variieren. Maßgeblich sind die jeweiligen planungsrechtlichen Grundlagen der Kommune.
