Gutachten zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat im Juli 2017 angesichts der bundesweiten kontroversen Diskussion um verkaufsoffene Sonntage ein neues Gutachten vorgestellt, das bisher nicht genutzte Spielräume für die Zulassung verkaufsoffener Sonntage aufzeigt.
Anlass für das Gutachten waren gerichtliche Verbote bereits geplanter verkaufsoffener Sonntage. Der Grund hierfür war meist die rechtliche Vorgabe, dass verkaufsoffene Sonntage zwingend mit einem konkreten Anlass verbunden sein müssen, der seinerseits auch noch mehr Besucher anziehen muss, als der verkaufsoffene Sonntag für sich genommen. Das Gutachten zeigt nun auf, wie künftig verkaufsoffene Sonntage rechtssicher genehmigt werden können. Neu ist vor allem, dass der Anlass für verkaufsoffne Sonntage nicht zwingend ein Markt, eine Messe oder eine Ausstellung sein muss, sondern auch andere gründe des Gemeinwohls hierfür in Frage kommen. Den IHKs geht es nicht darum, den Sonntagsschutz infrage zu stellen und die Sonntagsöffnungen auszuweiten, sondern darum gesetzgeberische Handlungsspielräume aufzuzeigen und zu nutzen.
Das Gutachten "Gesetzgeberische Spielräume bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen" finden Sie als pdf-Dokument unter weitere Informationen.

Stand Juli 2017