Zum Hauptinhalt springen
Nr. 20461
Dienstleistungen

Gewerbeerlaubnisse

Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür eine Gewerbeerlaubnis, eine Sachkundeprüfung oder Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachgewiesen werden kann. Hier finden Sie nähere Erläuterungen...