Veranstaltungsrückblick

BGM im Fokus: Arbeits- und Gesundheitsschutz – wenn der Betriebsprüfer kommt

Am 11. April 2024 fand im IHK-Zentrum für Weiterbildung in Ludwigshafen die kostenfreie Informationsveranstaltung “BGM im Fokus: Arbeits- und Gesundheitsschutz – wenn der Betriebsprüfer kommt” statt.
Die Veranstaltung wurde aufgrund aktueller Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen ins Leben gerufen: Seit Jahresbeginn erhielten wir vermehrt Anfragen bezüglich bevorstehender bzw. angekündigter Betriebsbegehungen durch die Berufsgenossenschaften, die bei unseren Mitgliedsunternehmen Unsicherheit und ein gewisses Unbehagen auslösten – ein Gefühl, das wir den Unternehmen nehmen wollten, denn es ist unbegründet.
Unternehmen ab einem Mitarbeiter (!) sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Standards im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen.
Ein Experten-Team der DSPN GmbH & Co. KG (Johanna Böyer, Maximilian Renna und Antonia Suarez) hat den Teilnehmenden die verschiedenen Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie einer bevorstehenden Betriebsbegehung erläutert. Im Fokus standen hierbei die wesentlichen Grundanforderungen an die Arbeitgeber zwecks der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Auch Schnittstellenthemen, wie beispielsweise die Verknüpfung des Arbeitsschutzes zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt, wurden betrachtet. 
Die Teilnehmenden hatten Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und potenzielle Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Bei all den theoretischen Inhalten kam der Transfer in die Praxis nicht zu kurz.
Die Veranstaltung hatte einen starken Netzwerkcharakter, um den Austausch und das Kennenlernen unter den Teilnehmern zu fördern. Es war eine großartige Gelegenheit, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen. Wir bedanken uns herzlich bei den Teilnehmenden und dem Referententeam.
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage, planen wir die Veranstaltung in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu wiederholen. Sollten Sie Interesse haben, nehmen wir Sie gerne unverbindlich in unseren Mail-Verteiler auf. Bitte wenden Sie sich an Susanne Loyal.  (Das Jahresprogramm finden Sie hier...)

Warum führt die Berufsgenossenschaft Betriebsprüfungen durch?

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind gesetzlich dazu verpflichtet, Betriebsprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Neben dem Arbeitsschutz liegt der Fokus auch auf der Gewährleistung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden und dem Einsatz modernster Sicherheitstechnik. Die Betriebsbegehung dient dazu, potenzielle Gefährdungen zu erkennen, zu analysieren und präventive Maßnahmen zu definieren. Zudem sensibilisiert sie Führungskräfte und Mitarbeitende gleichermaßen für die Bedeutung von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Was hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz mit BGM zu tun?

Grundlage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sind die folgenden drei Säulen:
  • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG) mit gesetzlicher Verpflichtung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mit gesetzlicher Verpflichtung für Arbeitgeber
  • Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) mit freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers
Die synergetische Kombination der drei BGM-Säulen stellt für Unternehmen eine nachhaltige Investionsmöglichkeit in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und somit in die Sicherung der Fachkräfte und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens dar.
Das BGM verbindet die Aktivitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit den Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Somit werden Gesundheitsaspekte systematisch in die Unternehmensstrategie eingearbeitet. Auf Basis einer Gesamtkonzeption werden gesundheitsbezogene Maßnahmen geplant, durchgeführt und bewertet. Besonders hilfreich ist eine Verknüpfung mit den gesetzlich verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen für jeden Mitarbeiter, sodass ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess in Richtung gesundheitsgerecht gestalteter Arbeitsbedingungen angestoßen und stetig evaluiert werden kann. Durch die Verankerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in einem Unternehmen werden alle Mitarbeiter angesprochen, sodass sich die Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen verfestigt.

Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG)

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein rechtlicher Rahmen, der sicherstellen soll, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gefahren geschützt sind und ihre Gesundheit am Arbeitsplatz erhalten bleibt. Dieser Schutz umfasst verschiedene Maßnahmen und Verpflichtungen für Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und gesundheitsförderlich gestaltet sind.
Zu den wichtigsten Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehören:
  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Dies beinhaltet die Analyse von physischen, chemischen, biologischen und psychosozialen Risiken.
  • Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, Schulungen zur sicheren Arbeitsweise und die Einrichtung sicherer Arbeitsumgebungen.
  • Information und Unterweisung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen über die Risiken am Arbeitsplatz informiert und in die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen eingewiesen werden. Dies kann Schulungen, Unterweisungen und die Bereitstellung von Informationsmaterial umfassen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Arbeitgeber sind in einigen Fällen verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu überwachen und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
  • Gesetzliche Grundlagen: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland. Diese Gesetze legen die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest und dienen dazu, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Insgesamt zielt der Arbeits- und Gesundheitsschutz darauf ab, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten fördern und gleichzeitig das Risiko von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheiten minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, beispielsweise:
  • für sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung,
  • für Lärmschutz,
  • zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),
  • zur Lastenhandhabung (LasthandhabV),
  • für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen,
  • für die Produktsicherheit (Produktsicherheitsgesetzes).
Zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz bestehen unzählige Vorschriften und Regeln: Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und Europäische Richtlinien, Vorschriften, Regeln und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Normen und ähnliche Richtlinien.

#GemeinsamFachkräfteSichern #GesundeMitarbeiter #GesundesUnternehmen