Gesundheitswirtschaft

Existenzgründung in der Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft setzt sich aus verschiedenen Akteuren zusammen. Der Kernbereich, auch erster Gesundheitsmarkt genannt, umfasst den Bereich der „klassischen Gesundheitsversorgung“, die größtenteils durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung, den Staat und weitere Sozialversicherungsträger geprägt ist. Als zweiter Gesundheitsmarkt werden alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit bezeichnet. Er umfasst freiverkäufliche Arzneimittel und individuelle Gesundheitsleistungen, Fitness und Wellness, Gesundheitstourismus sowie die Bereiche Sport/Freizeit, Ernährung und Wohnen. Die demografische Entwicklung in Deutschland, der medizinisch-technische Fortschritt und das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung führen zu einer hohen Nachfrage an professionellen Dienstleistungen dieser Branche und bietet somit vielfältige Chancen für Existenzgründer.
Innovationen in der Gesundheits- und Medizintechnik sind mit zahlreichen Fragen verbunden. Wie wird mein Produkt marktreif? Kann ich mir für das Produkt ein Patent sichern? Und wie finanziere ich meine Forschungen? Auf diese Fragen bieten Ihnen die Existenzgründungs- und die Innovationsabteilung der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Antworten. Durch den Kontakt zu den politischen Regulatoren, die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Produkt- und Gerätezulassung, der Übersicht über Finanzierungsprogramme und die Einschätzung zur Patentwürdigkeit von Innovationen können Sie wertvolles Wissen beanspruchen. Auch nach der Unternehmensgründung unterstützt Sie die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, beispielsweise bei Exportvorhaben und rechtlichen Fragestellungen.
Eine weitere Perspektive zur Selbstständigkeit bietet die Tätigkeit als Gesundheitsberater. Das Tätigkeitsfeld eines Gesundheitsberaters ist sehr vielfältig, je nachdem welche Schwerpunkt gesetzt wird. Vielfach sind Gesundheitsberater in Beratungsbüros, in Bildungsstätten und der Lebensmittel- und Getränkeindustrie tätig. Nicht zuständig ist ein Gesundheitsberater für die Behandlung, Linderung und Diagnose von Krankenheit. Betroffene müssen an Ärzte und Heilpraktiker weitergeleitet werden. Aufgrund der zahlreichen Anbieter im Gesundheitsbereich ist eine Spezialisierung vorteilhaft. Ebenso dient die Ablage von Weiterbildungen der Industrie- und Handelskammer mit Zertifikaten als Qualitätsnachweis, um eine Selbstständigkeit aufzubauen. Immer häufiger werden auch von Unternehmen Beratungen zur Einrichtung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements angefragt, weshalb die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz den Weiterbildungslehrgang Betrieblicher Gesundheitsmanager anbietet.
Bei Beratungstätigkeiten ist häufig eine Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit schwierig, da beide einer Erwerbsabsicht nachgehen. Entscheidend ist hierbei die geistige und schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Heilberufe gehören nach dem Einkommenssteuergesetz zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Dies gilt für selbstständig tätige Krankengymnasten, Masseure (staatlich geprüft) und Fachkrankenpfleger (nicht in der häuslichen Pflegehilfe). Zu den gewerblichen Berufen gehören hingegen folgende selbstständige Tätigkeiten:
  • Altenpflege
  • Berufssportler, sofern nicht Arbeitnehmer
  • Trainer, sofern sie nicht medizinisch qualifiziert sind
  • Ernährungsberater
  • Fitnessstudiobetreiber
  • Fußpfleger
  • Betreiber von Schönheitssalons
  • Sprachheilpädagogen, sofern keine Zulassung nach dem Logopäden- oder Heilpraktikergesetz