Deutsches Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen. Geprägt durch Globalisierung, Technologisierung, strukturelle Veränderungen und demografische Umbrüche sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute immer wieder vor neuen Herausforderungen gestellt. Die Auswirkungen des Wandels in der Arbeitswelt sind so unterschiedlich wie die Handlungsfelder betrieblicher Gesundheitsförderung selbst.
Demografie, psychische Belastungen, Führungsstil von Vorgesetzten, Mobilität oder die Balance der verschiedenen Lebensbereiche sind nur einige Facetten, die das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) beschäftigen. Dieses Netzwerk geht auf eine Initiative des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung zurück, das sich den Aufbau informeller Infrastrukturen und nationaler Netzwerke in allen Ländern Europas zum Ziel gesetzt hat. Es wurde im Jahre 2002 gegründet.
Das DNBGF ist ein informelles Netzwerk, das offen für alle an der Verbreitung guter BGF-Praxis interessierten Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen ist. Es folgt dabei den Leitideen der Luxemburger Deklaration. Die Mitglieder des DNBGF arbeiten schwerpunktmäßig in thematischen Foren ihrer Kompetenzen und Erfahrungen mit. Das Netzwerk gliedert sich derzeit in sechs Foren (Öffentlicher Dienst, Bildung und Erziehung, Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung, Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege, Großunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen), die zentrale Felder der Arbeitswelt in Deutschland repräsentieren. Die Foren und Netzwerkkonferenzen dienen zur Verbreitung von Informationen über Praxisbeispiele, Verfahren und Methoden betrieblicher Gesundheitsförderung. Die Mitgliedschaft im DNBGF ist kostenlos.
Wenn Arbeitgeber mit Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung beitragen möchten, wird dies seit 2008 belohnt, in dem ein Beitrag von bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei ist (§ 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz). Unter den Steuerfreibetrag fallen Leistungen zur Förderung von Bewegungsprogrammen, der Ernährung, dem Stressmanagement, zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeitstätigkeiten und –bedingungen, zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils sowie zur überbetrieblichen Vernetzung und Beratung. Ansprechpartner für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen können sowohl die Sozialversicherungsträger, insbesondere die Krankenkassen, als auch private Dienstleister wie Gesundheitszentren, Ernährungsberater und Institute für betriebliche Gesundheitsförderung sein.