Arbeiten 4.0 und Recht
In der Praxis sind viele rechtliche Themen in denen die Digitalisierung der Arbeitswelt Änderungen und Anpassungen erfordert, noch ungeklärt. Für Unternehmen gewinnen Datensicherheit und Datenschutz an Bedeutung. Dazu sind die gegenwärtigen Arbeitszeitregelungen zu beachten.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern, um deren Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Arbeiten 4.0 betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Dabei sollten sich Unternehmen die Frage stellen, inwiefern sie vom digitalen Wandel betroffen sind, wie digital sie schon aufgestellt sind und mit welchen Methoden einer modernen Arbeitswelt sie bereits arbeiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die größte Bedeutung für den Datenschutz hat die EU-Datenschutzgrundverordnung. Kernstücke sind die erhöhten Transparenz-, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten, die Auswertung der Betroffenenrechte, erhöhte Informationspflichten für den Unternehmer und Arbeitgeber sowie – im Vergleich zum früheren Bundesdatenschutzgesetz – erhöhte Bußgelder. Eine besondere Ausprägung betrifft die Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Im Vordergrund stehen hier der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch wenn in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Home Office besteht, wird diese Arbeitsform von immer mehr Arbeitgebern angeboten. Die Einrichtung eines Home Office sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden. In den Vertrag sind aufzunehmen:
- Zahl der Arbeitstage im Home Office
- Arbeits- und Pausenzeiten sowie die
- Erreichbarkeit des Arbeitnehmers
Vor allem das Thema Arbeitszeitflexibilisierung hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Bestimmung der jeweiligen Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis unterliegt jedoch einer Vielzahl von Grenzen, die ihren Ursprung in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und im individuellen Arbeitsvertrag finden können. Rechtsgrundlage ist vor allem das Arbeitszeitgesetz. Wie Arbeitszeiten letztendlich ausgestaltet werden können, hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Branche, der organisatorischen Ausrichtung, der Kundenorientierung, saisonalen Schwankungen ab. In diesem Zusammenhang wurden bereits vielfältige Modelle realisiert, angefangen von der Teilzeit über die Jahresarbeitszeit bis hin zur Rufbereitschaft.