Zehn wichtige Punkte für Ihren Beratervertrag

Wenn Sie einen Berater engagieren, ist es wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Ein gut aufgesetzter Beratervertrag hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt dafür, dass beide Seiten wissen, was erwartet wird. Hier sind zehn zentrale Punkte, die in einem solchen Vertrag nicht fehlen sollten:

1. Schriftlichen Vertrag abschließen

Zu Beginn der Zusammenarbeit steht der Abschluss eines schriftlichen Vertrags. Hierbei gibt es zwei grundlegende Arten: den Dienstvertrag, bei dem der Berater für seine Bemühungen bezahlt wird, unabhängig vom Ergebnis, und den Werkvertrag, bei dem der Berater für das Ergebnis seiner Arbeit verantwortlich ist, wie zum Beispiel die Erstellung eines Gutachtens.

2. Beratungsziel und Inhalte festlegen

Es ist entscheidend, das Ziel der Beratung und die zu bearbeitenden Inhalte klar zu definieren. Was soll durch die Beratung erreicht werden? Welche Aufgaben hat der Berater konkret zu erfüllen? Zusätzlich kann es sinnvoll sein, dass der Berater sich freiwillig an Berufsgrundsätze hält, wie sie beispielsweise auf beim Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen beschrieben sind. Es kann auch vereinbart werden, nach 3 und 6 Monaten Check-Gespräche zu führen, um den Fortschritt der Umsetzung zu überprüfen.

3. Vorgehensweise und Methode des Beraters festlegen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beschreibung der Vorgehensweise und Methode des Beraters. Wie viele Phasen umfasst das Projekt? Welche Schritte wie Kundenbefragungen, Konkurrenzanalysen oder die Entwicklung eines Marketingkonzepts sind geplant? Eine detaillierte Festlegung hilft, den Ablauf der Beratung zu strukturieren.

4. Eigene Mitwirkungspflichten klären

Um dem Berater zu ermöglichen, seine Aufgaben erfolgreich zu erfüllen, sollten Sie Ihre eigenen Mitwirkungspflichten klären. Welche Informationen oder Unterlagen benötigt der Berater, beispielsweise Daten zum Kauf oder Ausbau von Immobilien oder Maschinen?

5. Beratungsumfang bestimmen

Auch der Umfang der Beratung sollte klar definiert werden, einschließlich des Beginns, des Endes und des maximalen Zeitaufwands. So lassen sich Missverständnisse und unnötige Verzögerungen vermeiden.

6. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse ist essenziell. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung sollte im Vertrag enthalten sein, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.

7. Beratungshonorar festlegen

Das Honorar sollte im Vertrag klar geregelt sein. Ein mögliches Beispiel: „Der Berater erhält ein Honorar von 1.500 Euro pro Tagewerk à acht Stunden. Sollte der zeitliche Rahmen an einem Tag überschritten werden, wird jede weitere Beratungsstunde mit 100 Euro vergütet. Das Gesamthonorar wird auf maximal 4.000 Euro begrenzt. Mit diesem Honorar sind sämtliche Auslagen des Beraters, etwa für Telefon, Porto und Fotokopien, abgegolten.“ Eine solche Regelung schafft Kostensicherheit.

8. Regelung zur vorzeitigen Beendigung

Es ist sinnvoll, auch eine Regelung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags aufzunehmen. Bei einem Dienstleistungsvertrag gelten die §§ 627, 628 BGB, bei einem Werkvertrag die §§ 649, 650 BGB. Diese Vorschriften bieten einen rechtlichen Rahmen für die Kündigung des Vertrags.

9. Haftungseinschränkungen des Beraters prüfen

Prüfen Sie, ob der Berater Haftungseinschränkungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt hat. Es ist auch ratsam, zu klären, wie mit unvorhergesehenen Zusatzleistungen umgegangen wird, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

10. Fördermittel vor Auftragserteilung beantragen

Falls Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, sollten diese vor der Auftragserteilung beantragt werden. Prüfen Sie, ob der Berater bei den entsprechenden Fördermittelgebern gelistet ist und ob er Ihnen bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel behilflich sein kann.

Fazit

Ein gründlich ausgearbeiteter Beratervertrag ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen und reibungslosen Zusammenarbeit. Indem Sie die genannten Punkte berücksichtigen, stellen Sie sicher, dass alle wesentlichen Aspekte geklärt sind und vermeiden potenzielle Konflikte.
(Autor: Clemens Winkel – IHK Halle -Dessau)