Nr. 6805922
Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen

Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/-in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden. Die kosmetische Fußpflege kann - nach erfolgter Gewerbeanmeldung - frei ausgeübt werden. Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als eine heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist.