Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Hauswirtschaftliche und haushaltsnahe Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die in Privathaushalten erbracht werden. Dabei wird die Dienstleistung eines Selbstständigen bzw. eines Unternehmens in Anspruch genommen, wie zum Beispiel für Wohnungsreinigung, Wäsche- und Gartenpflege, Botengänge, Hol- und Bringe-Dienste, Zubereitung von Mahlzeiten sowie Bügel-/Einkaufs-/Erledigungsservice. All diese Tätigkeiten können sowohl in Teilzeitarbeit (stundenweise oder an einzelnen Wochentagen) als auch als Vollarbeitszeit angestellt oder gewerblich selbstständig ausgeübt werden.
Auch die Betreuung oder Beaufsichtigung von Kindern im Haushalt der Eltern oder die Ablage und Archivierung von persönlichen Schriftstücken kann den hauswirtschaftlichen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen zugeordnet werden (siehe dazu auch Leistungskatalog).
Wenn diese Dienstleistungen gewerblich gegen Entgelt privaten Haushalten angeboten werden, ist diese Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt (Sitz des Unternehmens) anzuzeigen und es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit.
Seit dem 1. Januar 2009 sind zur stärkeren Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen zahlreiche Steuererleichterungen festgesetzt worden. So besteht die Möglichkeit, dass ein privater Auftraggeber nach § 35a EStG diese Aufwendungen in seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend machen kann. Dazu zählen allerdings die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis über die Bezahlung mittels Banküberweisung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung. Barzahlungen an den gewerblichen Dienstleister werden in der Regel vom Finanzamt nicht anerkannt!
Hauswirtschaftliche und haushaltsnahe Dienstleistungen erfordern ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen, Taktgefühl, Diskretion und Einfühlungsvermögen. Auch wenn beidseitig bindende mündliche Absprachen vorgenommen worden sind, ist in jedem Fall eine schriftliche Vertragsvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen zu empfehlen (Ein Mustervertrag liegt in der Kammer vor). Auch sollte die Vertragsabsprache z. B. unter Mitwirkung und Zustimmung weiterer Familienangehöriger erfolgen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Werbeflyer ohne Ihr Bild wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der zukünftige Auftraggeber will von Beginn an wissen, mit „wem er es zu tun hat“. Wichtig ist auch, dass eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie oder auch Ihre Mitarbeiter, in der betrieblichen Tätigkeit verursachen, vorhanden ist.
ACHTUNG – Die Reinigung in gewerblich genutzten Räumen, wie Büros oder Arztpraxen ist eine handwerkliche Tätigkeit und keine gewerberechtliche Dienstleistung! Medizinische Betreuung, Pflegetätigkeiten sowie pädagogische Leistungen zählen auch nicht zu den hauswirtschaftlichen oder haushaltsnahen Dienstleistungen! Diese Tätigkeiten unterliegen, wie spezialisierte Handwerkerleistungen oder die gewerbliche Beförderung von Personen, der besonderen Anzeige- und Erlaubnispflicht.

Leistungsübersicht

In einer Leitungsübersicht sollten alle sich wiederholenden Tätigkeiten aufgeführt sein, wie z. B.:
  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
    • Allgemein:
      • Staubwischen
      • Staubsaugen
      • Aufkehren
      • Aufwaschen
      • Heizkörper reinigen
      • Lüften
      • Fenster putzen inklusive Rahmen
      • Fenster putzen ohne Rahmen
      • Vorhänge wechseln und waschen
      • Wäsche waschen
      • Wäsche bügeln
      • Spiegel- und Glasflächen reinigen
      • Lichtschalter/Türgriffe reinigen
      • Möbel oben abstauben
      • Lüster/Leuchten reinigen
      • Jalousien reinigen
      • Türen reinigen
      • Aschenbecher ausleeren / auswaschen
      • Schuhe putzen
    • Badezimmer/WC:
      • Badewanne/Dusche reinigen
      • Badematte/WC-Vorlage wechseln
      • Handtücher wechseln
      • WC reinigen
      • Wandfliesen reinigen
      • Waschbecken/Armaturen reinigen
    • Schlafzimmer:
      • Bett überziehen
      • Decken/Polster waschen
      • Bettzeugraum reinigen
    • Küche:
      • Geschirr abwaschen/Geschirrspüler ein-/ausräumen
      • Kochgelegenheit reinigen
      • Küchenarbeitsflächen reinigen
      • Küchenfronten/-griffe reinigen
      • Kühlschrank reinigen
      • Toaster reinigen
      • Brotschneidemaschine reinigen
      • Müll entsorgen
      • Kaffeemaschine reinigen
      • Mikrowellenherd reinigen
      • Wandfliesen reinigen
      • Brotkasten reinigen
      • Müllbehälter reinigen
      • Wasserkocher reinigen
    • Wohnzimmer:
      • Tische abräumen/abwischen
      • Polstermöbel absaugen/Sitzmöbel abwischen
      • Fernseher/Geräte abstauben
      • Vitrinen putzen
      • Zimmertoilette entleeren
  2. Besorgungen/Botengänge/Begleitung
    • Abholung von Verschreibungen (Arzt)
    • Besorgung in der Apotheke
    • Wäscherei/Reinigung
    • Aufgabe/Abholung von Postsendung
    • Lebensmitteleinkauf
    • Begleitung (Bus/Bahn) zu Familie
    • Begleitung (Bus/Bahn) zu Freunden/Bekannten
    • Begleitung (Bus/Bahn) zum Arzt /Labor
    • Begleitung (Bus/Bahn) zum Friseur
    • Begleitung (Bus/Bahn) zur Fußpflege
    • Begleitung (Bus/Bahn) beim Einkauf
    • Begleitung (Bus/Bahn) zum Friedhof
  3. Betreuung von Pflanzen und Haustieren
    • Blumen gießen • Pflanzen reinigen
    • Pflanzen umtopfen • Haustier füttern
    • Käfig/Katzentoilette säubern
    • Tierarzt
    • Hund ausführen
  4. Organisatorische Aufgaben
    • Postkasten entleeren/Prospekte von der Türe entfernen
    • Schreibhilfe (z. B. Briefe schreiben)
    • Organisation von Kleinreparaturen
    • Abwesenheitsservice:
      • Briefkasten entleeren,
      • Werbematerial entfernen,
      • Anwesenheit bei Lieferungen, Handwerkerterminen, Strom- oder Wasserzählerablesung,
      • Haustierbetreuung und Grünpflanzenpflege gemäß Punkt 3 bei Abwesenheit

Vertragliche Bestandteile

In einem Vertrag sollten unbedingt nachstehende Inhalte definiert werden:
  • namentliche Nennung der Vertragspartner
    • Vertragsgegenstand (Leistungsort und Tätigkeitsdefinition)
    • Vergütung und Rechnungslegung
    • Haftung bei Schäden
    • Vertragsdauer und Kündigung
  • Ergänzend kann aufgeführt werden:
    • Zutrittsrechte und Schlüsselübergabe
    • Leistungsausführung (Vertretungsoption)
    • evtl. Leistungskatalog als Anlage zum Vertrag
Stand: 2015
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