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Resolution Zukunft Innenstadt

Die Innenstädte und Ortszentren sind im Wandel und die Folgen der Pandemie haben das Tempo und den Druck noch einmal verschärft. Die Vollversammlung der IHK Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung im Juli 2021 eine Resolution zur “Zukunft der Innenstadt” verabschiedet, mit Forderungen in Richtung Politik und den Verantwortlichen in den Kommunen, aber auch mit Unterstützungsangeboten.

Auf einen Blick

Unsere Innenstädte stehen unter einem enormen Druck. Der bereits eingeleitete Transformationsprozess hat sich durch die Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 massiv beschleunigt und stellt nicht nur für Händlerinnen und Händler eine Herausforderung dar. Es geht um einen grundlegenden strukturellen “Umbau” unserer Innenstädte und Ortszentren, der uns alle betrifft. Die Fragen und Herausforderungen, die es zu beantworten gilt, müssen wir als Gesellschaft angehen, um den Megatrend “Stadt als Lebensraum” aktiv zu gestalten.
Mit vereinten Kräften müssen die Innenstadtakteure eine Zukunftsvision erarbeiten, die für eine lebendige und attraktive Innenstadt steht. Dabei kommt dem Unternehmertum eine wichtige Rolle zu. 
Die IHK MRN (eine Kooperationsmarke der vier Industrie- und Handelskammern der Metropolregion Rhein-Neckar, Darmstadt, Rheinhessen, Rhein-Neckar und Pfalz) benennt zukünftige Themenfelder und stellt Forderungen auf, die die Nutzungsvielfalt unserer Innenstädte und Ortszentren erhalten, stärken und weiterentwickeln. Als IHKs stehen wir den Innenstadtakteuren – allen voran den Einzelhändlern, Dienstleistern, Gastronomen und Hoteliers – auch mit ganz konkreten, operativen Angeboten zur Seite, um den Wandel zu begleiten. 
Es ist an der Zeit, die innerstädtischen Funktionen wie Handel, Hotellerie und Gastronomie, Dienstleistungen, Arbeit, Wohnen, Kultur sowie Teilhabe und soziale Interaktionsmöglichkeiten neu zu denken. Durch einen offenen Dialogprozess mit allen betroffenen Stadtakteuren sind zukunftsfähige Strategien sowie konkrete Pilotprojekte und Modellvorhaben für die gesamte Stadtgesellschaft zu entwickeln. Sei es bei Fragen zur attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raumes, Anpassung des Baunutzungsrechts, Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung oder zu tragfähigen Mobilitäts- und Logistikkonzepten für die Innenstadt. 
Die IHK MRN möchte den Diskurs länderübergreifend führen, um gemeinsam potenzielle Maßnahmen und gezielte Fördermöglichkeiten für ein gesichertes wirtschaftliches Handeln und attraktives Leben, Arbeiten und Verweilen in unseren Zentren aufzuzeigen, anzustoßen und umzusetzen. Durch landesspezifische Fördermaßnahmen werden bereits Impulse zur Entwicklung einer neuen Stadtära gegeben. Aus den Erfahrungen in den drei verschiedenen Bundesländern werden sich auch konkrete Anforderungen an Gesetzgebung und Förderregime auf Bundesebene ableiten lassen. Darüber hinaus sollte die eingeleitete Transformation unserer Stadt- und Ortszentren seitens der Politik klar und deutlich kommuniziert und aktiv unterstützt werden. Dazu sollte bundesweit ein neuer und innovativer Gestaltungsrahmen zur Erprobung von Zukunftsmodellen unserer Innenstädte gesetzt werden.

Unternehmertum und Stadtgesellschaft

Unternehmer sind ein zentraler Teil der Stadtgesellschaft und als prägende Persönlichkeiten, Arbeitgeber, Investoren oder Sponsoren wichtige Treiber der Stadtentwicklung. Die Identität jeder Region wird so spürbar über den unternehmerischen Mittelstand geprägt. Die Vielfalt lokaler Unternehmen trägt in erheblichem Maße zur Attraktivität des Stadtbilds (im weitesten Sinne) bei und macht dessen Wiedererkennungswert aus. Überregionale Anbieter komplettieren das Dienstleistungs- und Güterangebot und tragen mit ihren Betriebsstätten zur lokalen und regionalen Wirtschafts- und Steuerkraft bei.
Dabei gilt es, die Innenstadtwirtschaft (Handel, Hotel- und Gastgewerbe, Freizeit- und Kulturwirtschaft, aber auch die Betreiber von Büros, etc.) nicht nur auf die Unternehmen im Stadtzentrum zu beschränken. Häufig gibt es enge Beziehungen in andere Stadtteile – zum einen durch die regionale Verwurzelung und den Wohnort der Unternehmer, zum anderen auf Grund von Unternehmensstrukturen. Ein großer Einzelhändler im Stadtzentrum benötigt beispielsweise Lagerfläche und Logistikzentren außerhalb der klassischen Innenstadt.
Für das Fortbestehen der mittelständischen Vor-Ort-Wirtschaft muss ein level playing field gewährleistet sein, also gleichwertige Wettbewerbsbedingungen auch im Vergleich zur nationalen und zur internationalen (Internet-)Konkurrenz. Dies ist ein besonders wichtiges Thema für den Einzelhandel, es wird aber über Lieferdienste auch zunehmend für das Gastgewerbe und über qualifizierte Internetangebote auch für einige andere Dienstleister wie Reisebüros bis hin zu juristischer Beratung etc. an Bedeutung gewinnen. Die unternehmerische Schlussfolgerung besteht für viele innerstädtische Unternehmen darin, selbst einen Teil ihres Angebots im Internet zu präsentieren und damit auf zwei Säulen zu stehen. Die relevanten politischen Rahmenbedingungen für ein level playing field reichen von der Lokal-, über die Landes-, die Bundes- bis hin zur EU-Politik.
Vor allem Unternehmen in der Innenstadt sind auf Grund ihrer Lage besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Neben dem allgemeingültigen Rechtsrahmen müssen die Unternehmen in der Innenstadt zusätzlich innenstadtspezifische Regelungen beachten. Diese Weichenstellungen auf kommunaler Ebene müssen so getroffen werden, dass sie den Unternehmen Gestaltungsspielräume lassen:
  • Gestaltungssatzungen flexibler gestalten
  • Einzelhandels- sowie Hotel- und Gastgewerbe-Konzepte einerseits konsequent anwenden, andererseits veränderten Rahmenbedingungen anpassen
  • Mobilitätspläne auch auf den Verkehrsbedarf der innerstädtischen Wirtschaft ausrichten, es geht dabei um Pendler-, Kunden- und Güter-/Liefer-/Montageverkehre
  • Klimaschutzpläne so aufsetzen, dass innerstädtischer Wirtschaft nicht die Grundlage entzogen wird.
Eine problematische Politikentscheidung hingegen ist beispielsweise die neu geregelte Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg, deren geplante Einführung voraussichtlich zu einer ungleich stärkeren Belastung der Unternehmen in der Innenstadt führen wird.
Des Weiteren sollten zum Beispiel die Betreiber stationärer Geschäfts- und Verkaufsräume in der Innenstadt innerhalb spezifischer Regelungen besonders entlastet werden:
  • So ist eine Anpassung der Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer und Verzicht auf die Zurechnung von Mieten, Pachten und Zinsen für Verkaufsräume nötig. Insbesondere mittelständische Unternehmen, die große Summen in ihren Betrieb investieren und den Finanzierungsaufwand fremdfinanzieren sowie Betriebe mit teuer angemieteten Gewerbeflächen in Großstädten überschreiten oftmals die 100.000-Euro-Freibetragsgrenze und müssen deshalb Gewerbesteuer aus der Substanz bezahlen.
  • Hinzu kommen strenge Rücknahmeverpflichtungen, die den stationären Handel durch Verbraucherentscheidungen ungleich stärker als den Online-Handel betreffen. Ähnliches ist bei aktuellen Überlegungen zur Einführung einer Reparaturpflicht zu befürchten. Im starken Preiswettbewerb hat Innenstadtgewerbe ohnehin Kostennachteile gegenüber Internet-Plattform-Geschäftsmodellen zu tragen: Innenstadtflächen sind oftmals teuer und Energie für das Heizen und Kühlen der Verkaufsräume Jahren ein zusätzlicher Kostentreiber. Vor diesem Hintergrund besteht für die o. g. zusätzlichen Lasten kein Kostenspielraum und deshalb müssen Hürden für innerstädtisches Gewerbe abgebaut werden, beispielsweise bei Verkaufsflächenerweiterungen. 
  • Für Unternehmen in denkmalgeschützten Gebäuden gelten strengere Regeln als in anderen Bauten. Strenge Denkmalschutzvorgaben schränken Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ebenso ein wie beispielsweise Energieeffizienzumbauten. Daraus ergeben sich Mehrkosten, die derzeit nicht kompensiert werden. Im Rahmen anstehender Klimaschutzmaßnahmen werden in Zukunft noch weitere Belastungen ähnlicher Art auf Unternehmen an denkmalgeschützten Standorten zukommen. Der Denkmalschutz muss dahingehend geprüft werden, dass Unternehmen auf der einen Seite weiterhin die Möglichkeit haben, die historische Substanz zu erhalten und andererseits für Zusatzbelastungen kompensiert werden.
Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten wird die wettbewerbliche Situation des Innenstadtgewerbes nicht mehr allein durch die lokalen Rahmenbedingungen bestimmt, sondern sieht sich zunehmend der überregionalen sowie der virtuell aufgestellten Konkurrenz ausgesetzt. Deshalb muss die Politik auf jeglicher Ebene ihre relevanten Regelungen dieser veränderten Wettbewerbssituation anpassen und dadurch für ein level playing field sorgen. 

Innenstadt als Erlebnisort – Multifunktionale Räume entwickeln

Die Innenstädte zu entwickeln ist keine Aufgabe, die Politik und Verwaltung allein bewältigen sollten. Es gilt, einen breiten gesellschaftlichen Beteiligungsprozess in Gang zu setzen (Bürger, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Kulturschaffende, Verwaltung), der es möglich macht, voneinander zu lernen, Konzepte und Ideen auszuprobieren und im Rahmen von Modellvorhaben an der Innenstadt der Zukunft zu arbeiten. Es geht nicht mehr nur darum den einen oder anderen Leerstand durch befristete Zwischennutzungen zu vermeiden. Es geht um ein gemeinsames Zukunftsleitbild für das jeweilige Zentrum. Dazu braucht es insbesondere den „gemeinsamen Nenner“ der die individuellen Stärken definiert. Es gilt die Attraktivität der Stadt in Verbindung mit einer Vernetzung aller Akteure zu sichern. Konzepte für die Innenstadt und den Einzelhandel sollten für die mittel- bis langfristige Planung mit einem breiten politischen Willen beschlossen werden. Es bedarf deshalb langfristig ausgerichtete und integrierte Entwicklungskonzepte für die Innenstädte, welche den Fokus auf die Multifunktionalität legen und vielerorts Alternativnutzungen zum Handel identifizieren. Dabei sind insbesondere auch Angebote aus der Gastronomie, der Event- sowie Freizeit-, Tourismus- und Kongressbranche, der Kultur, der Hotellerie und der Wohnnutzung einzubinden.
  • Steigerung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität der Innenstädte: Es braucht neue Anziehungspunkte sowie Anlässe und Strukturen, um die Frequenz in der Innenstadt zu erhöhen und langfristig zu sichern
  • Rechtssicherheit bei der Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen zur Verbesserung der Präsentationsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer gemeinsamen Innenstadt-Strategie durch alle relevanten Akteure vor Ort (Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Kulturschaffende und Politik sowie Verwaltung)
  • Raum für Kreatives geben: Innovative und zukunftsfähige Projekte unterstützen und insbesondere lokalspezifische Themenfelder identifizieren und für Einwohner und Besucher erlebbar machen
  • Mitgestaltungswillen der Stadtakteure nutzen sowie neue Impulse und Geschäftsideen aufnehmen und fördern
  • Zentrale Versorgungsbereiche definieren, Stadtentwicklungs- und Einzelhandelskonzepte aufstellen und regelmäßig aktualisieren, um z.B. großflächigen Einzelhandelsansiedlungen zu steuern und qualitätsorientierte Schließung innerstädtischer Sortimentslücken voranzutreiben
  • Stärkung der Funktionsvielfalt: Unterstützung der Stadtplanungsämter bei der Erhaltung und Entwicklung einer attraktiven und vielfältigen Nutzungsmischung
  • Implementierung eines aktiven Leerstandmanagements zur Vermeidung weiterer Trading-Down-Effekte
  • Etablierung eines kommunalen Vorkaufsrechts in Innenstadtlagen, um eine strategische Planung für den Stadtumbau selbstbestimmt vorantreiben zu können
  • Einrichtung eines One-Stop-Shops bei Planungs- und Genehmigungsvorhaben sowie die Erleichterung von Bauantragsverfahren zur schnelleren Umnutzung bzw. befristeten Zwischennutzung von leerstandsgefährdeten Immobilien

Digitale Lösungen für City und Handel

Digitale Tools bieten zahlreiche Möglichkeiten, um den stationären Einzelhandel und andere Gewerbetreibende zu unterstützen. Um die Chancen von Multi- und Omni-Channel-Strategien nutzen zu können und klassische Verkaufsräume digital weiterzuentwickeln, müssen Unternehmen breite Unterstützungsangebote abrufen können. Hierbei gilt es Digitalisierung nicht zum Selbstzweck zu implementieren, sondern individuell zugeschnittene, branchenspezifische Konzepte zu entwickeln. Bestehende technische Lösungen müssen in der Praxis für klein- und mittelständische Betriebe anwendbar gemacht werden. Dafür ist auch die bessere Vernetzung von Wissenschaft und Handel notwendig.
Die Bundesinitiative Mittelstand 4.0 war und ist ein gutes Mittel digitale Kompetenzen in Betrieben zu fördern. Viele Unternehmer haben davon profitiert und an Workshops oder Webinaren teilgenommen. Diese Angebote sollten weiterhin fester Bestandteil der Unternehmensförderung sein, können sogar noch weiter spezifiziert werden und helfen den innerstädtischen digitalen Umbau voranzutreiben.
  • Smart-City Ansätze gemeinsam weiterentwickeln und Pilotprojekte starten
  • Bessere Vernetzung und Bewerbung der bereits vorhandenen Initiativen, um digitale Lösungen in der Breite zu kommunizieren
  • Zugang zu Fördermitteln transparenter gestalten, um Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen
  • Flächendeckende Bereitstellung von kostenfreien WLAN-Netzen in den Innenstädten
  • Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk, insbesondere im ländlichen Raum

Professionelles Citymanagement und Netzwerke etablieren

Um den gesteigerten Erlebnisansprüchen von Kunden gerecht zu werden, bedarf es der Kooperation aller relevanten Akteure. Interessengemeinschaften und Standortgemeinschaften, in denen Handels-, Gastronomie-, Hotellerie- und Dienstleistungsbetriebe, Kommunen, Wirtschaftsorganisationen, Kammern, Immobilienbesitzer und engagierte Bürger organisiert sind, können gemeinsam für die Mobilisierung der spezifischen Potenziale eines Standorts sorgen.
Stadt- oder Citymarketinginitiativen, die den öffentlichen Raum durch gemeinschaftliche Aktionen und Projekte öffentlichkeitswirksam beleben und damit die Attraktivität der Innenstädte steigern, müssen durch ein professionelles City-Management koordiniert werden.
  • Priorisierung des Themas Citymanagement und -marketing sowie fachliche Begleitung der Kommunen bei dieser Aufgabe 
  • Revitalisierung von Stadtmarketingprozessen in Städten und Gemeinden mit entsprechender Gewerbestruktur 
  • Intensivierung des kooperativen Zusammenwirkens von Wirtschaft, Politik und Kommunalverwaltung, um Stadtmarketingprozesse zügiger voranzutreiben 
  • Unterstützung bei der Vernetzung der Gewerbevereine/Werbegemeinschaften

Quartiersentwicklungen fördern

Um Innenstadtquartiere schnell und effektiv aufzuwerten, sind neben Kommunen weitere Akteure, wie Unternehmen, IHKs, oder Immobilien- und Standortgemeinschaften gefragt. So ist insbesondere die frühzeitige Ansprache und enge Einbindung der Immobilieneigentümer in geplante Prozesse wichtig. Die Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung der betroffenen Akteure ist Voraussetzung für den Erfolg von Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten. Bei der Quartiersentwicklung in Ortszentren und Innenstadtlagen gilt es neben neuen Nutzungskonzepten auch einen Prozess des Stadtumbaus anzustoßen und mittel- wie langfristig zu begleiten. Mit Pilotprojekten und Modellvorhaben kann es gelingen, einen „Stadtumbau“ anzustoßen und die Funktionen Wohnen, Leben und Arbeiten baurechtlich miteinander in Einklang zu bringen.
  • Schärfung des Problemverständnisses der Immobilieneigentümer durch Diskussionsformate sowie Selbstverpflichtung zur Eigeninitiative im Hinblick auf die Innenstadtentwicklung
  • Förderung von Pilotprojekten und Modellvorhaben im Sinne eines Reallabors Innenstadt
  • Ausbau bewährter Programme zur Städtebauförderung sowie Zugangserleichterung für die einfachere und schnellere Umsetzung innovativer Nutzungskonzepte
  • Investitionshemmende Bauvorschriften reduzieren und Nutzungskonflikte vorbeugen
  • Implementierung von Business Improvement Districts (BIDs) durch aktive Beratung und fachliche Begleitung vorantreiben

Erreichbarkeit der Innenstädte sichern, City-Logistik optimieren

Wenn die Innenstadt als zentraler Wirtschafts- und Gesellschaftsstandort, also als ein Ort zum Wohnen, Arbeiten und Erleben gesichert werden soll, ist die ungehinderte Erreichbarkeit für Güter- und Personenverkehr gleichermaßen nötig. Sowohl die Bedürfnisse von privaten Mobilitätsformen als auch die des Wirtschafts- und Lieferverkehrs müssen in der Innenstadtentwicklung von morgen berücksichtigt werden.
  • Sicherstellung der verkehrlichen Erreichbarkeit der Innenstadt für Besucher, Kunden, Lieferanten und weitere Personengruppen 
  • Bereitstellung eines angemessenen, innenstadtnahen Stellplatzangebots
  • Optimierung von Verkehrsleitsystem und Parkhäusern mithilfe digitaler Technologien
  • Förderung der Multimodalität, Bereitstellung verkehrsmittelübergreifender Apps
  • Initiierung und Förderung von Modellprojekten für City-Logistikprojekte sowie flexible Lösungen zur Einrichtung von Ladezonen für Lieferverkehre 
  • Bereitstellung einer attraktiven Infrastruktur für den sicheren Radverkehr im Einklang mit der City-Logistik
  • Gewährleistung einer gut funktionierenden Pkw- und ÖPNV- und Radverkehrsanbindung aus dem Umland
  • Bedarfsanpassung und Taktverdichtung städtischer und regionaler ÖPNV-Linien