Vollversammlungswahl 2026

Wahlbewerbung

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie können gewählt werden, wenn Sie
  • am letzten Tag der Wahlfrist volljährig
  • zur Ausübung des IHK-Wahlrechts berechtigt und
  • entweder selbst IHK-Mitglied
  • oder für ein IHK-Mitgliedsunternehmen gesetzlich vertretungsbefugt sind.
Wählbar sind auch
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen
  • besonders bestellte Bevollmächtigte eines IHK-Mitgliedsunternehmens.

Können Sie nur innerhalb Ihrer Wahlgruppe gewählt werden?

Ja, denn die IHK-zugehörigen Unternehmen, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen bestimmten Wahlgruppen und Wahlbezirken zugeordneten sind, sollen auch durch ihre Repräsentanten in der Vollversammlung vertreten werden. Dieser Grundsatz ist in § 7 der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg wiedergegeben.

Können Sie sich um eine Mitgliedschaft in der Vollversammlung auch bewerben, wenn Sie erst im Laufe des Wahlverfahrens Mitglied der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg geworden sind?

Entscheidend ist, ob Sie bzw. das von Ihnen vertretene Unternehmen im Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerliste) aufgeführt ist. Sollten Sie erst im Laufe des Wahlverfahrens die IHK-Mitgliedschaft erwerben, kommt es also darauf an, ob Sie noch in die Wählerliste aufgenommen werden können. Sollten Sie feststellen, dass Sie oder das von Ihnen vertretene Unternehmen nicht in der Wählerliste enthalten sind, können Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. Eine Ergänzung der Wählerliste ist nach Ablauf der Antrags- und Einspruchsfrist seit 2. Juli 2026 nicht mehr möglich (vgl. § 9 Absatz 4 der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg).

Müssen Sie als Wahlbewerber im Bezirk der IHK Ostwürttemberg wohnen?

Nein. Eine solche Residenzpflicht gibt es für Vollversammlungsmitglieder nicht.

Kann ein Unternehmen mehrere Bewerber für die Wahl zur Vollversammlung aufstellen?

Nein. Jedes Unternehmen kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein (§ 5 Abs. 2 der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg).

Benötigen Sie für eine Wahlbewerbung weitere Bewerber?

Nein, auch eine Wahlbewerbung mit einem einzigen Bewerber kann eingereicht werden.

Welche Angaben müssen Sie für Ihre Wahlbewerbung machen?

Die Wahlbewerbungen müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Stellung oder Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Außerdem muss eine Erklärung beigefügt werden, dass der Bewerber zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.

Muss jemand Ihre Wahlbewerbung unterstützen?

Nein. nach § 11 Abs. 3 der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg muss die Wahlbewerbung nicht unterstützt werden. Es genügt der Selbstvorschlag.

Gibt es Formulare, auf die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wahlbewerbung zurückgreifen können?

Ja. Formularbeispiele für alle Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Wahlbewerbung abgegeben werden mussten, waren ab dem 2. Juli 2026 im Downloadbereich zur Wahl auf der Homepage der IHK Ostwürttemberg eingestellt.

Müssen Sie diese Formulare verwenden?

Nein. Dies ist in der Wahlordnung nicht vorgeschrieben. Andererseits sieht die Wahlordnung eine Fülle formaler Vorgaben vor, die in den von uns erarbeiteten Formularen berücksichtigt sind. Wenn Ihre Wahlbewerbung nicht mit den notwendigen Angaben versehen ist, müsste sie vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden.

An wen müssen Sie Ihre Wahlbewerbung schicken?

Ihre Wahlbewerbung schicken Sie an den Wahlausschuss:
IHK Ostwürttemberg
Wahlausschuss
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
wahlausschuss@ostwuerttemberg.ihk.de

Sind für die Einreichung der Wahlbewerbung bestimmte Fristen zu beachten?

Ja. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 folgende Termine festgelegt:
Die Wählerlisten wurden in der Zeit vom 12. bis 25. Juni 2026 ausgelegt.
Wahlbewerbungen konnten bis 23. Juli 2026 beim Wahlausschuss abgegeben werden.
Die Bekanntmachung der Kandidaten wird online unter „“ erfolgen.

Dürfen Sie Wahlwerbung betreiben?

Jeder Wahlbewerber kann frei entscheiden, ob und wie er für seine Wahl werben möchte. Die IHK Ostwürttemberg achtet aus Gründen der Neutralität streng darauf, dass sie selbst für keinen Bewerber wirbt.

Fehler in der Wahlbewerbung

Häufig gestellte Fragen


KONTAKT

Tel. 07321 324-121
wahlausschuss@ostwuerttemberg.ihk.de