Vollversammlungswahl 2026

Fragen zur Wahl

Was ist die IHK?

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten als öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse der ihnen zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Durch die IHKs regeln die Unternehmen einen großen Teil der sie betreffenden Aufgaben und Rechte selbst. Auf Grund ihres öffentlich-rechtlichen Status und der gesetzlichen Mitgliedschaft der IHK-Zugehörigen sind die IHKs ein wirkungsvolles Instrument zur Vertretung der Interessen der Wirtschaft.

Was ist die Vollversammlung?

Oberstes Gremium der IHK ist die Vollversammlung, die von den IHK-Zugehörigen gewählt wird. Sie ist das Parlament der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, legt die Höhe der Beiträge fest, berät und beschließt den Haushalt. Sie wählt den Präsidenten, die Vizepräsidenten und bestellt den Hauptgeschäftsführer. 50 Mitglieder werden bei der IHK-Wahl unmittelbar in dieses Gremium gewählt. Die Vollversammlung selbst kann bis zu sieben weitere Mitglieder in ihren Kreis berufen.

Was sind Wahlgruppen?

Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft, in dem alle Wirtschaftsrichtungen nach ihrer Bedeutung an der Willensbildung mitwirken. Entsprechend der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen ihre Vertreter deshalb in verschiedenen, branchenspezifischen Wahlgruppen. Diese sind:
  • Industrie
  • Kredit- und Versicherungswirtschaft, jeweils einschließlich Vermittler
  • Handel (Großhandel, Einzelhandel, Handelsvertreter)
  • Dienstleistungsgewerbe (Verkehrsgewerbe, Gaststättengewerbe sowie sonstige Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht den Wahlgruppen Kredit- und Versicherungswirtschaft bzw. Handel zugeordnet)

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt ist jedes IHK-zugehörige Unternehmen, das in die Wählerlisten eingetragen ist. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe, der das IHK-zugehörige Unternehmen selbst angehört. Ausgeübt wird das Wahlrecht für IHK-zugehörige Unternehmer/innen von diesen selbst, für juristische Personen durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand) oder durch im Handelsregister eingetragene Prokuristen bzw. durch besonders bestellte Bevollmächtigte.

Wer kann gewählt werden?

Zur Wahl in die Vollversammlung können vorgeschlagen werden: Inhaber von Einzelunternehmen, vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, vertretungsberechtigte Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder von juristischen Personen, ins Handelsregister eingetragene Prokuristen und besonders gestellte Bevollmächtigte von IHK-zugehörigen Unternehmen. Die Bewerber/innen müssen bis zum Ablauf der Wahlfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sein. Zudem muss das Unternehmen in einer Wählerliste aufgeführt sein. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur in seiner Wahlgruppe kandidieren und nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Wahlvorschläge können in der Zeit vom 3. bis 23. Juli 2026 bei dem Wahlausschuss der IHK Ostwürttemberg eingereicht werden.

Wann wird gewählt?

Die Wahl zur Vollversammlung der IHK Ostwürttemberg für die Legislaturperiode 2027 bis 2031 erfolgt durch Briefwahl bis zum 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr. Der Versand der Wahlunterlagen ist für Ende September 2026 vorgesehen.

Was sind Wählerlisten?

Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in einer Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar, d. h. nur diese können das Wahlrecht ausüben. In den Wählerlisten ist festgelegt, in welcher Wahlgruppe man wahlberechtigt und wählbar ist. Die Wählerlisten können von den IHK-zugehörigen Unternehmen oder ihren Bevollmächtigten in der Zeit vom 12. bis 25. Juni 2026, montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, in der IHK Ostwürttemberg in 89520 Heidenheim, Ludwig-Erhard-Str. 1, eingesehen werden.
Anträge auf Aufnahme in eine Wählerliste, Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wählerliste sowie Einsprüche gegen die Wählerliste konnten bis spätestens 2. Juli 2026 schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht werden.

Was ist der Wahlausschuss?

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl hat die derzeitige Vollversammlung am 2. Dezember 2025 einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Seine Aufgabe ist es, für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf Sorge zu tragen und insbesondere die ihm nach der Wahlordnung übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Hans-Günter Sturm, Herbrechtingen
Beisitzer:
Arno Brucker, Aalen
Peter Hail, Heidenheim
Stellvertretende Vorsitzende: Christina Beck, Nattheim
Stellvertretende Beisitzer:
Birgit Müller, Heidenheim
Thorsten Drescher, Königsbronn
Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:
Wahlausschuss der IHK Ostwürttemberg
Ludwig-Erhard-Str. 1
89520 Heidenheim
wahlausschuss@ostwuerttemberg.ihk.de
Alle Zuschriften in Wahlangelegenheiten sind ausschließlich an den Wahlausschuss zu richten.

Welche Funktion hat ein Wahlbevollmächtigter?

Der Wahlbevollmächtigte kann das Wahlrecht für einen IHK-Zugehörigen, dessen Wohnsitz oder Sitz nicht im Bezirk der IHK Ostwürttemberg gelegen ist, ausüben. Bei der Briefwahl muss hierzu bei der Rücksendung der Wahlunterlagen dem Wahlschein eine Bevollmächtigung in schriftlicher Form beigefügt werden.

Wie wird gewählt?

Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl 2026 per Briefwahl abgeben. Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal wählen. Die Wahlunterlagen werden Ende September 2026 versandt werden.

Ich habe meine Wahlunterlagen verlegt. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen verlegt haben, können Sie über unsere Wahlhotline (07321) 324-121 neue Unterlagen für die Briefwahl anfordern.

Wer stellt wann das Ergebnis der Wahl fest?

Das Ergebnis der Wahl wird durch den Vorsitzenden des Wahlausschusses festgestellt. Dies findet unmittelbar nach Auszählung der Stimmen statt. Die Auszählung der Stimmen ist für den Nachmittag des 23. Oktober 2026 vorgesehen.

Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Das Wahlergebnis wird nach der Feststellung durch den Vorsitzenden des Wahlausschusses im Oktober 2026 auf der Homepage der IHK Ostwürttemberg (www.ostwuerttemberg.ihk.de) bekannt gemacht. Zudem wird das Ergebnis in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft in Ostwürttemberg“ veröffentlicht werden.

Was passiert nach der Wahl?

Die 50 unmittelbar gewählten Mitglieder der Vollversammlung wählen nach der Wahl in der konstituierenden Sitzung den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Dabei müssen die Mitglieder des Präsidiums der Vollversammlung angehören.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Zur Beantwortung weiterer Fragen ist die Wahlhotline Tel. 07321 324-121 geschaltet.

KONTAKT

Tel. 07321 324-121
wahlausschuss@ostwuerttemberg.ihk.de