Wahl zur IHK-Vollversammlung im Jahr 2026
Bekanntmachungen
Der Wahlausschuss der IHK Ostwürttemberg hat in seiner zweiten Sitzung am 10. März 2026 entsprechend der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg Folgendes festgelegt:
- Ende der Wahlfrist
Die Frist für die Abgabe der Stimmzettel (Wahlfrist) endet am Freitag, 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr.
Der Versand der Unterlagen für die Briefwahl ist für Ende September 2026 vorgesehen. - Auslegung der Wählerlisten
Die Wählerlisten liegen von Freitag, 12. Juni 2026 bis Donnerstag, 25. Juni 2026 in der IHK Ostwürttemberg in 89520 Heidenheim, Ludwig-Erhard-Str. 1, montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr, zur Einsichtnahme für die IHK-Zugehörigen aus. - Anträge zu den und Einsprüche gegen die Wählerlisten
Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe oder zu einem Wahlbezirk gem. § 9 Abs. 4 der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg können bis spätestens Donnerstag, 2. Juli 2026 schriftlich beim Wahlausschuss der IHK Ostwürttemberg, Ludwig-Erhard-Str. 1, 89520 Heidenheim, eingereicht werden. Eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail ist zulässig. - Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Wahlausschuss fordert die Wahlberechtigten auf, bis Donnerstag, 23. Juli 2026 beim Wahlausschuss der IHK Ostwürttemberg, Ludwig-Erhard-Str. 1, 89520 Heidenheim, Wahlvorschläge für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk einzureichen. Die zur Wahl Vorgeschlagenen bzw. der IHK-Zugehörige, von dem die Wählbarkeit des Vorgeschlagenen abgeleitet wird, müssen der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, in der/dem dieser wählen kann.
Die 50 in direkter Wahl zu wählenden Vollversammlungsmitglieder sind durch die Wahlordnung auf die einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirke folgendermaßen verteilt:
| Aalen | Heidenheim | Schwäbisch Gmünd | ||
| I | Industrie | 10 | 6 | 6 |
| III | Handel | 4 | 2 | 2 |
| IV | Dienstleistungen | 9 | 4 | 4 |
In der Wahlgruppe II Kredit- und Versicherungswirtschaft jeweils einschließlich Vermittler umfasst der Wahlbezirk den gesamten IHK-Bezirk. In dieser Wahlgruppe werden drei Mitglieder gewählt.
Bezüglich der weiteren Anforderungen an die Wahlvorschläge sowie des Wahlverfahrens wird auf die Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg verwiesen. Diese kann bei der IHK angefordert, aber auch im Internetauftritt der IHK Ostwürttemberg (www.ostwuerttemberg.ihk.de) eingesehen werden.
Ergänzend weist der Wahlausschuss auf Folgendes hin:
Bezüglich der weiteren Anforderungen an die Wahlvorschläge sowie des Wahlverfahrens wird auf die Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg verwiesen. Diese kann bei der IHK angefordert, aber auch im Internetauftritt der IHK Ostwürttemberg (www.ostwuerttemberg.ihk.de) eingesehen werden.
Ergänzend weist der Wahlausschuss auf Folgendes hin:
Wahlberechtigt sind alle IHK-Zugehörigen. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, so lange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
Das Wahlrecht wird ausgeübt für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter, für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Wahlausschuss auch darüber hinaus eine Wahlbevollmächtigung durch Beschluss zulassen (s. § 4 Abs. 3 der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg).
Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHK.
Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Stellung oder Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens mit Anschrift. Außerdem ist eine Erklärung des Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg ausschließen.
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Stellung oder Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens mit Anschrift. Außerdem ist eine Erklärung des Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Ostwürttemberg ausschließen.
Heidenheim, den 10. März 2026
Hans-Günter Sturm
Vorsitzender des Wahlausschusses
Vorsitzender des Wahlausschusses
