KfW - Sanierung und Erwerb Nichtwohngebäude

Was wird gefördert?
  • Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen (verschiedene Effizienzgebäude-Stufen)
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierung
Wer wird gefördert?
alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden, wie z. B.:
  • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen sowie freiberufliche Tätige
  • Contractoren
  • Privatpersonen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe; für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt
  • zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 Prozent für “Worst Performing Buildings (WPB)”
  • max. Höhe der förderfähigen Kosten:
    • investive Maßnahmen: bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung: 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben
    • Nachhaltigkeitszertifizierung: 10 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 4 Jahre und max. 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich
  • geförderte Gebäude sind mind. 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen
  • technische Mindestanforderungen sind zu erfüllen
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen?
  • “Worst Performing Building” ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört
  • Richtlinie ist bis 31.12.2030 befristet
Stand: Januar 2025