IHK Ostwürttemberg

Was tut die IHK für das Verkehrsgewerbe?

Die Industrie- und Handelskammer ist eine - vom Gesetzgeber geschaffene – Selbstverwaltungseinrichtung aller Gewerbetreibenden einer Region, soweit diese nicht dem Handwerk angehören. Mehr zu den allgemeinen Aufgaben der IHK, finden Sie hier.


IHK-Leistungen für Verkehrsunternehmer

Genehmigungen und Lizenzen

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit benötigen Verkehrsunternehmer für ihre Tätigkeit eine staatliche Genehmigung oder Lizenz. Die IHK berät Sie, welche Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein müssen und wo Sie die gewünschte Zulassung erhalten. Dabei wirkt die IHK eng mit den zuständigen Behörden sowie den Verbänden zusammen.
IHK-Ansprechpartner: Alexander Paluch, Tel. 07321 324-179

Fachkundeprüfungen für den Berufszugang

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist eine Voraussetzung für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Güterkraftverkehrs-Unternehmer und Personenverkehrs-Unternehmer. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine Prüfung vor der IHK nachgewiesen.
IHK-Ansprechpartner: Alexander Paluch, Tel. 07321 324-179

Existenzgründungsberatung und -sicherung

Existenzgründer im Verkehrsgewerbe erhalten ein breit angelegtes Paket von Beratungs- und Betreuungsleistungen. Unser Servicepaket enthält:
  • Persönliche Erstberatung in unseren Service-Zentren vor Ort
  • Hilfe bei der Konzepterstellung
  • Beratung über öffentliche Finanzierungshilfen
  • Stellungnahmen für die Förderbanken
  • Existenzgründungsbörse
  • Existenzgründungsseminare
  • Informationsmaterial
  • Existenzsicherung
  • Hilfe bei betriebswirtschaftlichen Problemen
IHK-Ansprechpartner: Elke App, Tel. 07321 324-186

Standortberatung

Ihr Unternehmen braucht einen Standort. Die IHK sagt Ihnen, wo es geeignete Industrie- und Gewerbeflächen in verkehrsgünstiger Lage und in einem wirtschaftlich interessanten Umfeld für Ihren Betrieb gibt. Das Standort- und Firmen-Info-System der IHKs in Baden-Württemberg finden Sie unter www.sisfit.de.
IHK-Ansprechpartner: Markus Schmid, Tel. 07321 324-183

Einzelunternehmen oder Firma

Die meisten Verkehrsunternehmen beginnen als Einzelunternehmen. Die IHK berät Sie über die Gewerbeanmeldung und die zutreffende Bezeichnung Ihres Unternehmensgegenstandes.
Wenn Sie eine Firma gründen wollen: Die IHK hilft Ihnen bei der Wahl der Gesellschaftsform, bei der Findung der Fir¬menbezeichnung und der Fassung des Unternehmensgegenstandes. Die IHK arbeitet eng mit Amtsgerichten, Notaren und Steuerberatern zusammen.
IHK-Ansprechpartner: Thorsten Drescher, Tel. 07321 324-121

Unternehmensnachfolge

Irgendwann stellt sich für jeden Unternehmer die Nachfolgefrage. Die IHK hilft mit:
  • Informationsmaterial
  • Veranstaltungen zum Thema
  • Persönlichen Beratungsgesprächen
IHK-Ansprechpartner: Markus Schmid, Tel. 07321 324-183

Wettbewerbsrecht

Die Einhaltung der Spielregeln des lauteren Wettbewerbes ist eine entscheidende Voraussetzung für das Funktionieren der Marktwirtschaft. Wir beraten die Unternehmen im Wettbewerbsrecht und achten auf wettbewerbsgemäßes Verhalten. Wir informieren und beraten z.B. bei Themen wie: Wie werbe ich richtig? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft die IHK ihren Verkehrsbetrieben. Die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln sind kompliziert. Unseriöse Abmahner wollen Geschäfte machen. Die wettbewerbsrechtlichen Aufgaben sind beispielsweise:
  • Beratung bei der wettbewerbsrechtlich richtigen Anzeigengestaltung
  • Behandlung von Beschwerden über wettbewerbswidriges Verhalten
  • Hilfe bei erhaltenen Abmahnungen
  • Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten
  • Informationsmaterial
IHK-Ansprechpartner: Thorsten Drescher, Tel. 07321 324-121

Wirtschaftsauskünfte

Die IHK versorgt Sie telefonisch sowie durch die „Wirtschaft in Ostwürttemberg“ und auch in Informationsveranstaltungen mit Praxistipps. Sie bietet Informationen über beispielsweise Franchisesysteme und Fachmessen.
IHK-Ansprechpartner:
Markus Schmid, Tel. 07321 324-183
Katja Bierbaum, Tel. 07321 324-130

Statistik

Die IHK verfolgt die wirtschaftliche Situation in Ostwürttemberg und führt Quartalsumfragen durch. Sie stellt diese Informationen den Unternehmen im IHK-Bezirk zur Verfügung.

Spezialgebiet Gefahrgut

Unternehmen die sich auf Gefahrguttransporte spezialisieren oder allgemein als Stückguttransporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen. Die IHK berät Sie über den Erwerb von ADR-Bescheinigungen und benennt Schulungsveranstalter. Wenn Ihr Unternehmen Gefahrgüter befördert, benötigen Sie in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten.
Die IHK berät den Unternehmer über seine eigenen Pflichten und die des Gefahrgutbeauftragten und benennt von der IHK anerkannte Schulungsveranstalter. Ferner nimmt die IHK die Fachkundeprüfung für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer ab.
IHK-Gefahrgutservice Ulm und Ostwürttemberg: Catalina Schwendt, Tel. 0731 176255-30

Berufliche Bildung

Qualifiziertes Fachpersonal ist in Zeiten zunehmender Unternehmenskonzentration und neuer großflächiger Vertriebsformen mehr denn je eine Erfolgsvoraussetzung für das Verkehrsgewerbe. Die dazu erforderliche Berufsausbildung stellt ein Hauptaktionsfeld der IHK dar.
Wenn Sie selbst junge Menschen ausbilden wollen, können Sie die AEVO-Prüfung bei der IHK ablegen. Die Mitarbeiter der IHK-Berufsausbildungsabteilung betreuen jeden Ausbildungsbetrieb von der Einstellung der Auszubildenden bis zur Abschlussprüfung. Ausgebildet wird u.a. in den Berufen:
  • Speditionskaufmann
  • Kraftverkehrsmeister
  • Berufskraftfahrer
  • Reiseverkehrskaufmann
IHK-Ansprechpartner: Manfred Weigl, Tel. 07321 324-157

Weiterbildung und Unternehmerschulung

Der Unternehmer und auch seine Mitarbeiter müssen ihren Wissensstand auf der Höhe der zeitlichen Entwicklung halten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dauernder wirtschaftlicher Strukturwandel schafft dauerhaft die Notwendigkeit, sich weiterzubilden. Die IHK informiert Sie über die passenden Qualifizierungsmöglichkeiten. Angeboten werden u.a. Lehrgänge zum:
  • Verkehrsfachwirt/-in
  • Fachkraft Einkauf/Materialwirtschaft
  • Kraftverkehrsmeister
  • IHK-Fachkraft Logistik
  • Ausbilder
Darüber hinaus bietet die IHK praxisorientierte Seminare für Unternehmer wie z. B.
  • Kalkulation im Gütertransport
  • Mehr Umsatz und Gewinn durch professionelles Marketing
  • Rechnungswesen und Steuern
  • Einführung in das Arbeitsrecht
  • Telefontraining
IHK-Ansprechpartner: Tel. 07321 324-152

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Nicht betroffen sind die Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 (D-Klassen) bzw. 10. September 2009 (C-Klassen) erworben haben oder die Prüfung für den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer" erfolgreich abgeschlossen haben. Dies sieht die „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr“ vor.
Die Durchführung der Prüfung wird, soweit nicht bereits in der BKrFQV geregelt, von der IHK in einer Satzung festgelegt und in Prüfungsrichtlinien näher bestimmt. Die Prüfungen werden von der IHK abgenommen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass alle Fahrerinnen oder Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse D bzw. C gewerbsmäßig/berufsmäßig benutzen, die Pflicht zur Weiterbildung haben (35 Stunden in fünf Jahren).
IHK-Ansprechpartner: Alexander Paluch, Tel. 07321 324-179

Verkehrspolitik

Im Dialog mit Verkehrsunternehmen, Verladern, Behörden und Verbänden nimmt die IHK Einfluss auf die Verkehrswegeplanung und Verkehrsgestaltung. Sie setzt sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsträger ein und unterstützt den Bau von Einrichtungen zu deren Verknüpfung. Sie tritt nachdrücklich für notwendige Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in Ostwürttemberg ein, aber auch im Benehmen mit Nachbar-IHKs für Maßnahmen, die dem ostwürttembergischen Wirtschaftsraum nützen, und die IHK wirkt in den hierfür maßgeblichen Gremien mit.

Verkehrsausschuss

Für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im IHK-Bezirk Ostwürttemberg und die Einbindung unseres Wirtschaftsraumes in das nationale und internationale Verkehrsnetz setzen sich die Mitglieder des IHK-Verkehrsausschusses ein. Verkehrsexperten aus allen Teilen des IHK-Bezirks sind hier vertreten. Neben der regionalen Verankerung des Ausschusses ist die Breite der vertretenen Fachgebiete ein Markenzeichen des strukturpolitischen Ausschusses.
Vom Gütertransport über logistische Dienstleistungen, den Infrastrukturausbau, Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Individualverkehrs bis hin zu den verschiedenen Facetten der Verkehrsnutzung werden alle Bereiche kompetent abgedeckt.

Neuordnung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Die IHK unterstützt nachdrücklich die Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs sowie die Übertragung der Finanz- und Aufgabenkompetenz im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf die Städte und Kreise. Die IHK hat ihre Vorstellungen hierzu gegenüber dem Gesetzgeber deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Stellung privater Personennahverkehrs-Unternehmer gilt es zu stärken.

Taxen und Mietwagen

Taxen- und Mietwagenunternehmer erbringen eine wichtige Dienstleistung zur Ergänzung des ÖPNV-Linienverkehrs. Die IHK wirkt an der Gestaltung marktgerechter Taxitarife mit, die dem Taxengewerbe ein auskömmliches Einkommen gewährleisten und den Kunden ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die IHK unterstützt die Bemühungen des Mietwagengewerbes, sich als moderne Dienstleister zu präsentieren.