Güterkraftverkehr

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehrsunternehmer

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn er zumindest ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einsetzt. Dies gilt auch für Gespanne, deren Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweist, das Gespann jedoch diese Grenze überschreitet. Ab dem 21.05.2022 unterliegen diese Unternehmen im Rahmen von grenzüberschreitenden Güterverkehren mit Fahrzeugen / Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von mehr als 2,5 t einer Lizenzpflicht (Gemeinschaftslizenz bzw. sog. EU-Lizenz – Näheres dazu auf Seite 5475980).
Voraussetzung für die Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.
Wichtig: Für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kfz, also auch Pkw, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) 3,5 Tonnen übersteigt, wird gleichfalls eine Erlaubnis benötigt.
Sollten Sie als Unternehmer nicht selbst über die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens verfügen und dafür auf eine(n) Geschäftsführer(in) oder eine andere beauftragte Person zurückgreifen wollen, beachten Sie bitte das Urteil des VG Oldenburg zu den Voraussetzungen einer Gemeinschaftslizenz und zum Begriff der "zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person".

2. Fachliche Eignung

2.1 Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Art. 8, Abs.1 und 3 VO (EG) Nr. 1071/09, § 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr – GBZugV).
2.2 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Weitere Nachweismöglichkeiten/Ausnahmeregelungen finden Sie in der Publikation "Existenzgründung im Güterkraftverkehr".
2.3 Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so müssen Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen.
2.3.1 Prüfungsanforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus
  • schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit je vier Antworten zur Auswahl und
  • schriftlichen Übungen / Fallstudien. 
2.3.2 Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • schriftliche Fragen (40 Prozent)
  • schriftliche Übungen/Fallstudien (35 Prozent)
  • mündliche Prüfung (25 Prozent)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Wird in auch nur einem Prüfungsteil die Mindestpunktezahl nicht erreicht, ist die Prüfung nicht bestanden. Ist dies in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteilen der Fall, wird daher die mündliche Prüfung nicht mehr durchgeführt.
Werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen bereits 180 Punkte oder mehr erreicht, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung.
2.3.3 Prüfungssachgebiete (Orientierungsrahmen Güterkraftverkehr s. rechts unter “Weitere Informationen”)
Die Prüfung umfasst die folgenden Themen:
Recht
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.

3. Prüfungsvorbereitung

3.1 Prüfungsvorbereitung durch Kurse
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen.
Über Termine und Preise informieren Sie sich direkt bei den Veranstaltern.
Akademie des Verkehrsgewerbes
Dipl. Ing. S. Rönnebeck
Kaiserring 46
73557 Mutlangen
Tel.: 07171 999734
www.AVR-roennebeck.com
info@AVR-roennebeck.com
AVB – Seminare GmbH & Co. KG 
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
Website: avb-seminare.de
Email: info@avb-seminare.de
Telefon: dial://05741-9099250/05741-90 99 250
Online-Lernplattform: www.avb-seminare.de oder www.avb-lerncenter.de
KRAATZ CONSULTING GmbH (Online-Schulungen)
Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr
Sach- und Fachkunde Personenverkehr
Geschäftsführer: Enrico Kraatz
Georg-Schumann-Str. 151
04155 Leipzig
Tel.: +49 341/ 241 395 73
Mobil: +49 172/ 379 70 99
office@arbeitsschutzexperten.com
www.arbeitsschutzexperten.com
SVG Service und Betrieb Süd GmbH
Hedelfinger Straße 17-25, 70327 Stuttgart-Wangen
Telefon 0711 4019-231, Telefax 0711 4019-239, Internet www.svg-stuttgart.de
SVG-Akademie GmbH (online-Schulungsanbieter)     
Bullerdeich 36, 20537 Hamburg
Tel. 0711 4019-125
E-Mail: info@svg-akademie.de
Website: www.svg-akademie.de
Joachim Weber
Blücherstraße 7, 71636 Ludwigsburg
Telefon/Telefax 07141 928926
DSL - Schule - Owen GbR
Lauterweg 8, 73277 Owen/Teck
Telefon 07021 863663 oder 0171 7719772, Telefax 07021 53560, Internet www.dsl-schule-owen.de
VBZ - Mezger & Föhrenbach GbR
Bebenhauser Straße 6/1, 72119 Ammerbuch
Telefon 07073 919722, Telefax 07073 2366
Walter Lorenz, Kraftverkehrsmeister
Kirchbrunnenstraße 12 A (VHS), 74072 Heilbronn und Bahnhofstraße 3, 71034 Böblingen
Telefon 07237 442327, Telefax 07237 388369, E-Mail w-lorenz@freenet.de, Internet www.verkehrsseminare-lorenz.de
Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG
Weildorferstraße 20, 72401 Haigerloch
Telefon 0800 1002310, Telefax 07474 918972
Weitere Veranstaltungsorte befinden sich in Ditzingen und Ettlingen.
verkehrsseminare marbs
Schulungsort Stuttgart: Sirius Business Park Stuttgart-Airport, Humboldtstraße 30-32,
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 08000 561561, Telefax 05606 56557, Internet www.verkehrsseminare.com
Verkehrsseminare Hema
Schulungsort: Fahrschule Herter, Waiblinger Str. 48, 70372 Stuttgart
Telefon 0800 8080103, Telefax 02361 6580921, Internet www.verkehrsseminare-hema.de
Verkehrsfachschule Herrmann Inhaber: Elmar Herrmann
Schulungsort: Mühlbachstraße 7, 71522 Backnang-Waldrems
Telefon 07191 903374, Telefax 07191 903375, Internet www.vfs-herrmann.de
Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Schulungsort: "IB-Hotel", Am Wallgraben 119, 70565 Stuttgart
Telefon 04486 938844, Telefax 04486 938845, Internet www.verkehrsseminare.de
ABC-Verkehrsleiter
Schulungen online oder vor Ort
Hirschstr. 13, 69190 Walldorf
Tel. 06227 778351 0, Telefax 06227 8717217, Internet: www.abc-verkehrsleiter.de
E-Mail: info@abc-verkehrsleiter.de

Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.
3.2 Prüfungsvorbereitung mit Literatur (Direktbezug oder über den Buchhandel):
"Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer", Fachrichtung Güterkraft­verkehr
Autorin: Christiane Helf-Marx
Lehrbuch: ISBN 3-930581-00-0 und 978-3-930581-00-9 (neu)
Fragenkatalog: ISBN 3-930581-01-9 und 978-3-930581-01-6 (neu)
Lösungsbuch: ISBN 3-930581-02-7 und 978-3-930581-02-3 (neu)
Komplettwerk: ISBN 3-930581-03-5
Fahrzeugkostenrechnung: ISBN 3-930581-04-3
Verkehrsverlag HeMa e.K., Recklinghausen,
Telefon 02361 65809-0, Telefax 02361 65809-21, Internet www.verkehrsverlag-hema.de
"Der Güterkraftverkehrsunternehmer" Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Autoren: Cornelius Jansen, Christian Durmann
ISBN 3-574-26001-6
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Güterkraftverkehrsunternehmer - Prüfungstest"
3 Übungstests zur Fachkundeprüfung, mit Punktbewertung und Lösungen
Autor: Cornelius Jansen
ISBN 3-574-26000-8
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?"
Anleitung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Autorin: Christian Helf-Marx
ISBN 3-87841-380-6
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0, Telefax 0211 6801544, Internet www.verkehrsverlag-fischer.de
"Der richtige Preis"
Ein Kalkulationsleitfaden für Güterkraftverkehr und Spedition, mit Excel-Kalkulationsprogramm
Autoren: Hartmut Mielentz, Egon Trump
ISBN 3-9807776-5-0
Christina Mielentz Verlag, Nürnberg
Telefon 0911 591720, Telefax 0911 597079, E-Mail verlag@mielentz.de
"Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr"
Autor: Christoph Rang
ISBN 3-574-23013-3
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"Rechnen im Verkehrsgewerbe" Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
"ABC der Buchführung" Für Güterkraftverkehr und Spedition
Autoren: Hartmut Mielentz, Egon Trump
ISBN 3-9807776-6-9
Christina Mielentz Verlag, Nürnberg
Telefon 0911 591720, Telefax 0911 597079, E-Mail verlag@mielentz.de
AVB MEDIENVERLAG GmbH & Co. KG                                                                                                          
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke                                                                                                                             
Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.de,
www.avb-medienverlag.de 

4. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben.
IHK Region Stuttgart
Abteilung Industrie und Verkehr
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Tel. 0711 2005-1281
Fax: 0711 2005-1429
Eine unverbindliche Terminliste ist hier abrufbar.
Zur Online-Anmeldung werden Sie hier weitergeleitet.
Die Einladung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK.
Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei Nichtteilnahme erheben wir eine ermäßigte Gebühr von 50 Prozent.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung.

5. Hinweis zum Ausländerrecht

Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

6. Genehmigungsbehörden

Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Genehmigungsbehörde:
Landratsamt Heidenheim
Fachbereich Straßenverkehr
Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim
Tel. 07321 321-2321
Landratsamt Ostalbkreis
Geschäftsbereich Straßenverkehr
Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Tel. 07361 503-1529; -1533
ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen.
Näheres: hier