BWIHK-PRESSEINFORMATION

ÖPNV-Taxi: eine innovative Lösung für den ländlichen Raum?

Können Angebotslücken im Linienverkehr des ländlichen Raums mit dem Modell des ÖPNV-Taxis geschlossen werden?
Auf der Veranstaltung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) „ÖPNV-Taxi – ein Zukunftsmodell für den ländlichen Raum?“ setzten sich Experten aus Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Landkreistag, Landkreis Freudenstadt, Taxiverband Deutschland, nbsw nahverkehrsberatung südwest und den Rechtsanwaltskanzleien BBG und Partner (Bremen) sowie Linne + Krause (Hamburg) intensiv mit Voraussetzungen und Chancen, aber auch Kritik auseinander.
„Mit zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten für Taxiunternehmen könnte das Taxisterben im ländlichen Raum aufgehalten werden. Zudem könnten Aufgabenträger des Nahverkehrs Mehrverkehre zu geringeren Kosten anbieten, als Verdichtungen des Linienverkehrs oder die Einrichtung eigener On-Demand-Verkehre verursachen würden. Gleichzeitig erhalten Fahrgäste ein deutlich erweitertes Nahverkehrsangebot“, resümierte Dr. Michael Alpert, Hauptgeschäftsführer des BWIHK, die Vorteile. Er betonte aber auch: „Die Kenntnisse und Erfahrungen der Taxibranche müssen von Anfang an mit einbezogen werden, um das Modell gezielt in den Regionen einzusetzen und zum Erfolg zu führen. Die Unternehmen brauchen einen Dialog mit den Landkreisen auf Augenhöhe.“ Es solle außerdem vermieden werden, so Alpert weiter, dass Linienverkehre und bestehende, gut funktionierende On-Demand- oder Sammeltaxi-Verkehre ausgehöhlt werden.

Das Modell „ÖPNV-Taxi“ sieht vor, dass Fahrzeuge, die gerade nicht im klassischen Taxiverkehr angefordert sind, flexibel und ‚On-Demand‘ in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert werden können, wenn in diesem Zeitraum kein Linienverkehr angeboten wird. Fahrgästen wird der ÖPNV innerhalb eines Haltestellennetzes auf Anforderung per Taxi, aber zum ÖPNV-Tarif und gegebenenfalls mit Komfortzuschlag, angeboten. Taxiunternehmen erhalten die Differenz zum Taxitarif von den Aufgabenträgern, i.d.R. den Landkreisen, erstattet. Alle Taxiunternehmen, die dies wünschen, können sich am Modell beteiligen. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Pilotprojekt in mehreren Gemeinden des Landkreises Freudenstadt hat sich dort bewährt und wird gut nachgefragt, so dass es auf weitere Kommunen ausgedehnt wird.