IHK Ostwürttemberg

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Meldepflichten und Abgabebeschränkungen treten in Kraft

Am 1.2.2021 ist die EU-Verordnung (2019/1148 ) zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft getreten. Für den Handel mit einer Reihe von Alltagschemikalien (z.B. Salpetersäure oder Wasserstoffperoxid) gelten nun erweiterte Meldepflichten und Abgabebeschränkungen. Für die Meldung verdächtiger Transaktionen hat das Bundeskriminalamt einen Flyer mit Kontaktdaten der zuständigen Landeskriminalämter veröffentlicht.
Unter “Weitere Informationen” finden Sie die Merkblätter zum Thema.