Steuerpolitik

Wachstumschancengesetz beschlossen

Mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz (WtcG)) will die Ampel-Koalition die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen. Seit Sommer 2023 lag ein Gesetzentwurf vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Damit dürfte das Gesetz zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Stand: 22. März 2024

Der Bundestag hatte die ursprüngliche Fassung des WtcG mit einer Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft am  17. November 2023 beschlossen. Allerdings stimmte der Bundesrat nicht zu und rief am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss  an. Aus Sicht der Länder war das WtcG grundlegend zu überarbeiten. Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das WtcG nun in einer stark gekürzten Fassung beschlossen. Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.
Kleine und große Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:
  •     den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
  •     Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
  • Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG
Einen Überblick finden Sie auf der Seite der DIHK zusammengestellt.