Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Änderung der Sachverständigenordnung
Die IHK Ostwürttemberg beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 15. November 2025 auf der Website der IHK-Organisation Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.